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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
Anlage-Nr. :                19g
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           41R8805
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  41R8805.08
Radgröße:                                                         8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             82 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                               805 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                             e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Dodge Avenger 225/50R18                                  A02) bis A10)
                                        A01) K43)                                 BF1)

                                        245/45R18

                                        255/45R18
                                        A01) K03) K04) K43)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
Anlage-Nr. :                19g
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                             e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125     Chrysler Dogde Caliber 225/50R18                           A01) bis A10)
                (außer SRT4)            K01)                               BF1) K04)

                                         235/45R18

                                         235/50R18
                                         K01)

                                         255/45R18
                                         K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                             e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Compass 225/50R18                            A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         235/45R18

                                         235/50R18
                                         A01) K03)

                                         245/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PK                             e11*2001/116*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 125     Chrysler Jeep Patriot   225/50R18                          A02) bis A10)
                                        A01) K04)                          BF1)

                                         235/45R18

                                         245/45R18
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JS                              e11*2001/116*0143*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 138     Chrysler Sebring         225/50R18                         A02) bis A10)
                (Stufenheck 4türig,      A01) K43)                         BF1)
                Cabrio)
                                         245/45R18

                                         255/45R18
                                         A01) K04) K43)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
Anlage-Nr. :                19g
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
Anlage-Nr. :                19g
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805



K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K43)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Türfalz (vor Radmitte) bis zum
          hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist im Bereich ab der
          Stoßfängeroberkante entsprechend der gebördelten Radhausausschnittkante zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der äußeren Reifenflanke eng an das Radhaus
          anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden,

Die Anlage 19g mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.03.2020