Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R8805.08
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø71.5
geprüfte Radlast: 805 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler Corporation (USA)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
GS, RG,LR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50810 120 Nm
M12x1,5
KJ, KK Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50843 130 Nm
½ Zoll
RA-000516-E0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: GS
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 116 Voyager, 235/45R18 A01) bis A10)
Grand Voyager K03)K35)S06)
(nicht Fahrzeuge mit 235/50R18
Allradantrieb) G14)
245/40R18
245/45R18
G14)
e11*93/81*0027*08E min 1295/1325, max 1295/1405 5/114,3/71,5
Typ: LR
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
149 bis 187 300 M 235/50R18 A02) bis A10)
A01)G01)K14) S06)
245/40R18
245/45R18
A01)K14)
255/45R18
A01)G01)K04)K14)
e11*93/81*0056*07E 1225/1000 5/114,3/71,5
Typ: RG
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 128 Chrysler Voyager, 235/45R18 A01) bis A10)
Chrysler Grand Voyager K03)K04)S06)
235/50R18
245/40R18
245/45R18
e11*98/14*0139*09 1360/1410 5/114,3/71,5
RA-000516-E0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: KJ
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Jeep Cherokee 235/60R18 A02) bis A10)
S06)
245/55R18
255/55R18
A01)K03)K37)
e4*98/14*0058*09 1247/1429 5/114,3/71,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ e4*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 191 Chrysler Dodge Nitro 235/55R18 A02) bis A10)
S06)
235/60R18
245/55R18
255/55R18
275/50R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KK e4*2001/116*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151 Chrysler Jeep Cherokee 235/55R18 A02) bis A10)
S06)
235/60R18
245/55R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000516-E0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G14) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 15 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000516-E0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 20
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K35) Im vorderen linken Radhaus ist der Kunststoffinnenkotflügel (Motorspritzschutz) vor der
Vorderachse im unteren Bereich auszuschneiden.
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich (Kontrolle d. Kreisfahrt vorwärts u. rückwärts):
- die ins Radhaus ragende schräge Kunststoffaufwölbung hinter der Vorderachse ist ab
Oberkante der Schräge komplett bis unten abzutrennen,
- die dahinter liegende Blechkante ist um ca. 5 mm zu kürzen und anschließend der
Kunststoffinnenkotflügel wieder abzudichten,
- Die Kunststoff-Radhausschale ist jeweils vor und hinter der Radmitte im Bereich der
Reifenlauffläche nach vorne bzw. nach hinten warm einzuformen.
S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014
RA-000516-E0-104-20~CH-5-114_3-71_5-ET35_41R8805.docx