Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R8805.08
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 805 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (USA), Ford (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
ECP Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm
M12x1,5
1EZ,1EZR,1N2,1N2R Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 130 Nm
M12x1,5
RA-000516-G0-104-19a~FO-5-114_3-67-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: ECP
ABE / EG-Genehmigung: G571; e13*95/54*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Ford Probe 2.0/16 V 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K11)K12)
120 Ford Probe 2.5/24 V 225/40R18 S01)
G571/NT02E 980/850 5/114.3/67
e13*95/54*0015*00 980/850
Typ: 1EZ
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Ford Maverick 235/50R18 A02) bis A10)
(Serie 225/70R15) S01)
245/50R18
A01)K03)K04)
145 Ford Maverick 235/60R18
(Serie 235/70R16)
245/50R18
A01)G01)K03)K04)
e4*98/14*0043*02E 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: 1EZR
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Ford Maverick 235/50R18 A02) bis A10)
(Serie 225/70R15) S01)
245/50R18
A01)K03)K04)
145 Ford Maverick 235/60R18
(Serie 235/70R16)
245/50R18
A01)G01)K03)K04)
e4*98/14*0051*02E 1125/1060 5/114,3/67,1
RA-000516-G0-104-19a~FO-5-114_3-67-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 1N2
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Ford Maverick 235/50R18 A02) bis A10)
(Serie 225/70R15) S01)
245/50R18
A01)K03)K04)
145 Ford Maverick 235/60R18
(Serie 235/70R16)
245/50R18
A01)G01)K03)K04)
91 bis 149 Ford Maverick 235/50R18
(Serie 215/70R16)
235/60R18
A01)G01)
245/50R18
A01)K03)K04)
e13*2001/116*0093*12 1125/1060 5/114,3/67,1
Typ: 1N2R
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 Ford Maverick 235/50R18 A02) bis A10)
(Serie 225/70R15) S01)
245/50R18
A01)K03)K04)
145 Ford Maverick 235/60R18
(Serie 235/70R16)
245/50R18
A01)G01)K03)K04)
91 bis 145 Ford Maverick 235/50R18
(Serie 215/70R16)
235/60R18
A01)G01)
245/50R18
A01)K03)K04)
e13*2001/116*0091*06 1125/1050 5/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000516-G0-104-19a~FO-5-114_3-67-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
RA-000516-G0-104-19a~FO-5-114_3-67-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 06.05.2010
RA-000516-G0-104-19a~FO-5-114_3-67-ET35_41R8805.docx