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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R8805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R8805.08
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          805 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50832 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, EP1,
EP2, EP3, EP4, GH1, GH2,
GH3, GH4, RA1, RA3, RD1,
RD3, RD8, RD9, RE5, RE6,
RE7, ZF1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0091*03   1040/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0092*03   1050/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0093*03   1050/1020                                         5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0094*03   1070/1030                                         5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0096*03   1080/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0097*03   1100/1030                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       G3N)M00)N215)T86)

                                          215/45R18
                                          A01)K01)N225)

                                          225/40R18
                                          A01)G4R)K01)K04)N235)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)N235)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01)G7L)K01)K04)K15)K53)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K02)K15)



Typ:                          EP1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Honda Civic Sport         215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                                                           5/114,3/64



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81           Honda Civic Sport         215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                                                           5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                          EP3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0175*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147           Honda Civic Type R       215/35R18                        A01) bis A10)
                                                                         K16)
e11*98/14*0175*03       880/690                                          5/114,3/64



Typ:                          EP4
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74           Honda Civic Sport         215/35R18                        A01) bis A10)
                                                                         K16)
                                                                         5/114,3/64



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)

e11*98/14*0190*02E      960/1020                                         5/114,3/64



Typ:                         RD9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda CR-V             225/45R18                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)

e11*2001/116*0234*01E   960/1020                                         5/114,3/64



Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)

e6*95/54*0044*05E       930/1050                                         5/114,3/64,0



Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K33)

e6*98/14*0076*01E       930/1020                                         5/114,3/64




RA-000516-E0-104-17~HO-5-114_3-64-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    5 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 225/60R18                         A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur zulässig A01)K01)                          E46)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      235/55R18
                beim Typ RE6 nur zulässig A01)K01)K04)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)      245/50R18
                                           A01)K01)K02)

                                           245/55R18
                                           A01)K01)K02)K14)

                                           255/50R18
                                           A01)K01)K02)K14)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V                225/50R18                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01)K01)K04)                        E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          225/55R18
                e11*2001/116*0301*06;     A01)K01)K04)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       225/60R18
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01)K01)K04)

                                           235/50R18
                                           A01)K01)K04)

                                           235/55R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R18
                                           A01)K01)K04)




RA-000516-E0-104-17~HO-5-114_3-64-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    6 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                                  e11*2007/46*0100*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89             Honda CR-Z              215/35R18                         A02) bis A10)
                                              A01)K01)K04)K58)

                                               225/35R18
                                               A01)K01)K04)K58)



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              215/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                K03)K04)
                                               225/35R18

                                               225/40R18
                                               K46)
e6*2001/116*0099*06   1030/1000                                                 5/114,3/64



Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              215/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                K03)K04)
                                               225/35R18

                                               225/40R18
                                               K46)
e6*2001/116*0100*01   1005/980                                                  5/114,3/64


Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              215/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                K03)K04)
                                               225/40R18
                                               K46)
e6*2001/116*0104*04   1150/990(0)                                               5/114,3/64



Typ:                          GH1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V               245/40R18                               A01) bis A10)
               (Frontantrieb)                                                   K03)K04)
                                        235/40R18
e6*98/14*0062*04E     815/725                                                   5/114,3/64



RA-000516-E0-104-17~HO-5-114_3-64-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    7 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         GH2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V              235/40R18                             A01) bis A10)
               (Allrad)                                                      K03)K04)
                                       245/40R18
e6*98/14*0063*04E   830/760



Typ:                          GH3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V               235/40R18                            A01) bis A10)
               (Frontantrieb)                                                K03)K04)
                                        245/40R18
e6*98/14*0067*05E   840/780                                                  5/114,3/64



Typ:                         GH4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V              235/40R18                             A01) bis A10)
               (Allrad)                                                      K03)K04)
                                       245/40R18
e6*98/14*0068*05E   850/820



Typ:                          RA1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda Shuttle            235/40R18                            A01) bis A10)
               (6 Sitzplätze)                                                K03)K15)K21)

e6*93/81*0002*01E   1090/1270                                                5/114,3/64



Typ:                         RA3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda Shuttle           235/40R18                             A01) bis A10)
                                                                             K03)K15)K21)
                                          245/40R18
e6*95/54*0050*01E   1090/1200                                                5/114,3/64,0



Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


A02)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
           den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
           ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
           Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
           der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
           Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
           Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)       Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
           keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
           gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
           so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
           beurteilen.

A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
           müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
           und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.

E46)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       -    Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       -    Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       -    Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. :               17
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E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G3N)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
       215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
       225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
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K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
           Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
           entsprechend zu kürzen.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
           Schweller komplett umzulegen.

K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
       - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K45)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            umzulegen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
            Radhauskante zu kürzen,
       -    die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
            Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
            versetzen.

K46)       An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
           nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
           Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.

K53)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte
           (Länge ca. 200 mm) komplett umzulegen und die Kunststoffradhäuser in diesem
           Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
            Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
       -    die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
            entfernen,
       -    die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
            umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
       -    der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
            der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       -    die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
            hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.09.2015




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