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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R8805.08
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          805 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50832 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, EP1,
EP2, EP3, EP4, FC, GH1, GH2,
GH3, GH4, RA1, RA3, RD1,
RD3, RD8, RD9, RE5, RE6,
RE7, ZF1




RA-000516-G0-104-17~HO-5-114_3-64-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0091*03   1040/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0092*03   1050/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0093*03   1050/1020                                         5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0094*03   1070/1030                                         5/114,3/64



Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0096*03   1080/920                                          5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)K45)

e6*2001/116*0097*03   1100/1030                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       G3N)M00)N215)T86)

                                          215/45R18
                                          A01)K01)N225)

                                          225/40R18
                                          A01)G4R)K01)K04)N235)

                                          225/45R18
                                          A01)K01)K04)N235)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01)G7L)K01)K04)K15)K53)

                                          245/40R18
                                          A01)K01)K02)K15)



Typ:                          EP1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Honda Civic Sport         215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                                                           5/114,3/64



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81           Honda Civic Sport         215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                                                           5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                          EP3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0175*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147           Honda Civic Type R       215/35R18                              A01) bis A10)
                                                                               K16)
e11*98/14*0175*03    880/690                                                   5/114,3/64



Typ:                          EP4
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74           Honda Civic Sport         215/35R18                              A01) bis A10)
                                                                               K16)
                                                                               5/114,3/64



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                                  e11*2007/46*3633*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 134           Honda Civic             215/40R18                         A02) bis A10)
                     (5-türig)               A01)K04)N225)

                                              215/40R18 M+S
                                              A01)K04)

                                              215/45R18
                                              A01)GAX)K04)N225)

                                              215/45R18 M+S
                                              A01)GAX)K04)

                                              225/40R18
                                              A01)K04)N235)

                                              225/40R18 M+S
                                              A01)K04)

                                              245/35R18
                                              A01)K01)K04)



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              225/45R18                               A01) bis A10)
                                                                               K03)K33)

e11*98/14*0190*02E   960/1020                                                  5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    5 / 12                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         RD9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda CR-V             225/45R18                                      A01) bis A10)
                                                                                     K03)K33)

e11*2001/116*0234*01E   960/1020                                                     5/114,3/64



Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/45R18                                     A01) bis A10)
                                                                                     K03)K33)

e6*95/54*0044*05E       930/1050                                                     5/114,3/64,0



Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/45R18                                     A01) bis A10)
                                                                                     K03)K33)

e6*98/14*0076*01E       930/1020                                                     5/114,3/64



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                     e11*2001/116*0301*..
RE6                                     e11*2001/116*0302*..
RE7                                     e11*2001/116*0322*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122             Honda CR-V                 225/60R18                         A02) bis A10)
                        (beim Typ RE5 nur zulässig A01)K01)                          E46)
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0301*05;      235/55R18
                        beim Typ RE6 nur zulässig A01)K01)K04)
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                        e11*2001/116*0302*05)      245/50R18
                                                   A01)K01)K02)

                                                   245/55R18
                                                   A01)K01)K02)K14)

                                                   255/50R18
                                                   A01)K01)K02)K14)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    6 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                                    e11*2001/116*0301*..
RE6                                    e11*2001/116*0302*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118            Honda CR-V                225/50R18                         A02) bis A10)
                      (ab Modelljahr 2013; Typ A01)K01)K04)                       E46a)
                      RE5 nur zulässig ab EG-
                      Genehmigungs-Nr.          225/55R18
                      e11*2001/116*0301*06;     A01)K01)K04)
                      Typ RE6 nur zulässig ab
                      EG-Genehmigungs-Nr.       225/60R18
                      e11*2001/116*0302*06)
                                                A01)K01)K04)

                                                235/50R18
                                                A01)K01)K04)

                                                235/55R18
                                                A01)K01)K04)

                                                245/50R18
                                                A01)K01)K04)

                                                255/45R18
                                                A01)K01)K04)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                                  e11*2007/46*0100*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89             Honda CR-Z              215/35R18                           A02) bis A10)
                                              A01)K01)K04)K58)

                                                225/35R18
                                                A01)K01)K04)K58)



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              215/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)
                                                225/35R18

                                                225/40R18
                                                K46)
e6*2001/116*0099*06   1030/1000                                                   5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    7 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              215/40R18                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)
                                         225/35R18

                                         225/40R18
                                         K46)
e6*2001/116*0100*01   1005/980                                            5/114,3/64



Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              215/40R18                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)
                                         225/40R18
                                         K46)
e6*2001/116*0104*04   1150/990(0)                                         5/114,3/64



Typ:                          GH1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V               245/40R18                         A01) bis A10)
               (Frontantrieb)                                             K03)K04)
                                        235/40R18
e6*98/14*0062*04E     815/725                                             5/114,3/64


Typ:                         GH2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V              235/40R18                          A01) bis A10)
               (Allrad)                                                   K03)K04)
                                       245/40R18
e6*98/14*0063*04E     830/760



Typ:                          GH3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V               235/40R18                         A01) bis A10)
               (Frontantrieb)                                             K03)K04)
                                        245/40R18
e6*98/14*0067*05E     840/780                                             5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    8 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         GH4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V              235/40R18                          A01) bis A10)
               (Allrad)                                                   K03)K04)
                                       245/40R18
e6*98/14*0068*05E   850/820



Typ:                          RA1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda Shuttle            235/40R18                         A01) bis A10)
               (6 Sitzplätze)                                             K03)K15)K21)

e6*93/81*0002*01E   1090/1270                                             5/114,3/64



Typ:                         RA3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda Shuttle           235/40R18                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K15)K21)
                                         245/40R18
e6*95/54*0050*01E   1090/1200                                             5/114,3/64,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-G0-104
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.


E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
     - Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
     - Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
     - Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.




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Nr. :                      RA-000516-G0-104
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G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732
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K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
     - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist nach entsprechender Nacharbeit hinter die umgelegte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
         versetzen.

K46) An Achse 1 sind die oberen Befestigungspunkte (Kunststoffniete) des Innenkotflügels
     nach oben zu biegen und die Radhauskanten im Bereich vom Übergang vorderer
     Stoßfänger Radhaus bis 30° hinter Radmitte aufzuweiten.

K53) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb der Radmitte (Länge
     ca. 200 mm) komplett umzulegen und die Kunststoffradhäuser in diesem Bereich hinter
     die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
         Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
     - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         entfernen,
     - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
         der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
     - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
         hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.09.2017




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