Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R8805.08 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 805 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 2 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A7, AL1(a), AR2, AR2N, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15J(a), E15UT(a), M12x1,5 E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F2, F3, HAL1(a), HE15U(a), M2, R1, R3, S1, S16, T25, T27, V10, V2, V3, XA bzw. XA1, XA3(a), XA4 (EU, M), XE1, XE2(a), XC1 (EU, M), XW4(a), Z4 AZ1, A2, AX1T(EU,M), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm AX1T(EU,M)-TMG, HL10(a), M12x1,5 L10(a), S19(a), HS19(a), XW3(a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 205/45R18 A02) bis A10) (1. Generation) G05)M00) N215) T86) E58) 215/40R18 225/35R18 A01) K01)K04) T87) 225/40R18 A01) G7F)K01) K04) K78) 235/35R18 A01) K01)K04) K78) A01)K28)N215) E59)E60) RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 3 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10) (2. Generation, A01) K01)K04) K28) N225) E59)E61) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18 A01) A93a)K01) K04) K28) Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 235/40R18 A01) bis A10) K03)K15)K57) 245/40R18 K04) e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 130 Toyota Avensis 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N225) 225/40R18 G5V) 225/45R18 235/40R18 A01)K03) 235/45R18 A01)G0Z)K03) 245/40R18 A01)K01)K04) RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 4 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift 2006, ohne Serienbereifung 225/40R18 215/50R17) A01)K04)K50)K63)K65)K66) 235/35R18 A01)K03)K04)K50)K63)K64) 245/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift 2006, mit Serienbereifung 225/40R18 215/50R17) A01)K04)K50)K63)K65)K66) 235/35R18 A01)K03)K04)K50)K63)K64) 245/35R18 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66) Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10) K15)K18)K21) 245/40R18 K26) e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60 Typ: V10 ABE / EG-Genehmigung: F824 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 138 Toyota Camry 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine) K38) F824/NT05E 1030-1130/1130 5/114,3/60,1 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: V2 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 140 Toyota Camry 225/40R18 A01) bis A10) K03)K40) e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10) A01)K68) 225/40R18 A01)K68) 235/40R18 A01)G8T)K03)K04)K68) 245/35R18 A01)K03)K04)K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10) A01)K68) 215/45R18 A01)K68) 225/40R18 A01)K68) 235/40R18 A01)K03)K04)K68) 245/35R18 A01)K03)K04)K68) RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*.. AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 85 Toyota C-HR 235/45R18 A02) bis A10) A01)K01)K04)K91) Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 245/40R18 A01) bis A10) K03)K15) 245/45R18 G01)K21) e6*2001/116*0069*07E 1250/1380 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XW3(a) e11*2001/116*0264*.. XW4(a) e11*2007/46*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Toyota Prius Plus 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 A01)K25)K88) 245/35R18 A01)K01)K04)K16)K88) Typ: XA bzw. XA1 ABE / EG-Genehmigung: G703; e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10) (3 und 5-türig) K01)K02)L21) 255/45R18 e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver- K03)K04) Breiterungen, Fz.- Breite 245/45R18 1600 mm) 85 bis 110 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - Breiterungen, Fz.- Breite 245/45R18 1640 mm) e6*2001/116*0070*05E 1020/1040 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(a) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10) (ohne Serienverbreiterung, A01) G7A)K01) K04) E62) nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18 A01) K01)K04) 245/50R18 A01) K01)K04) 255/50R18 A01) K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(a) e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung, G7A) E62) nur bis EG-Genehmigungs- Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18 245/50R18 255/50R18 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XA3(a) e6*2001/116*0105*.. XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 114 Toyota RAV4 225/60R18 A02) bis A10) (nur Ausführungen ab EG- G5Z)N235) E63) Genehmigungs-Nr.: e6*2001/116*0105*09 bzw. 225/60R18 M+S e6*2007/46*0166*00) G5Z) 235/55R18 245/55R18 A01) G5Z)K01) K04) 255/50R18 A01) K01)K04) Typ: A7 ABE / EG-Genehmigung: E326 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 175 Toyota Supra 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 E326/NT06 1120/1120 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 130 Toyota Verso 215/45R18 A02) bis A10) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 235/45R18 A01)K83) 245/40R18 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: S1 ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Lexus GS300 245/40R18 A02) bis A10) e6*93/81*0010*00E 1055/1210 5/114,3/60 Typ: S16 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.. , e11*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 161 bis 208 Lexus GS300, GS430 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 A01)K03)K15) e11*98/14*0078*08E 1055/1220 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S19(a) e6*2001/116*0103*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/45R18 A02) bis A10) G460, GS450H A93a)N235) E64) 225/45R18 M+S A93a) 235/40R18 A93)N245) 235/40R18 M+S A93) 245/40R18 A93a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) A93a)N235) E64)V00) RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S19(a) e6*2001/116*0103*.. HS19(a) e6*2001/116*0106*.. L10(a) e6*2007/46*0034*.. HL10(a) e6*2007/46*0035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 215 Lexus GS200T, GS250, 225/45R18 A02) bis A10) GS300H, GS450H N235) E65)E66) 225/45R18 M+S 235/40R18 235/45R18 A01) GAL)K87) 245/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) N235) E65)E66) V00) 225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10) E65)E66) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18 A02) bis A10) IS250, IS250C N225) E68)EF0) (Stufenheck, Cabrio) 225/40R18 A01) K73)N235) 245/35R18 A01) K03) RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XE2(A) e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 180 Lexus IS200T, IS250, 225/40R18 A02) bis A10) IS300H E69) (Nur zulässig an 235/35R18 Fahrzeugen ab EG- A01) A94a)K04) Nummer: e11*2001/116*0206*10) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) N225) K04) E69)V00) 215/40R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10) K04) E69)V00) Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.. , e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 Lexus IS200, 225/40R18 A01) bis A10) Lexus IS300 K03)K04)K15) 245/35R18 K21)K46) e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60 Typ: F2 ABE / EG-Genehmigung: G934; e6*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 194 bis 209 Lexus LS400 245/40R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K36)K39) e6*93/81*0001*03E 1075/1200 5/114,3/60 Typ: F3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 207 Lexus LS430 245/45R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0079*04E 1095/1280 5/114,3/60 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AZ1 e6*2007/46*0111*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 175 Lexus NX200t, NX300h 225/55R18 A02) bis A10) N235) 225/55R18 M+S 225/60R18 G5Z)N235) 225/60R18 M+S G5Z) 235/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 180 Lexus RC200T, RC300H 225/45R18 A02) bis A10) N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AL1(a) e6*2001/116*0117*.. HAL1(a) e6*2001/116*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 bis 204 Lexus RX350, RX450H 235/55R18 A02) bis A10) A93) EF0) 235/60R18 A93) 245/55R18 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A93) EF0)V00) RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: Z4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 Lexus SC430 245/40R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0084*09 1120/1140 5/114,3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08 E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00 E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a) E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06 E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09 E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18, 225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18, 265/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden oberen Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels müssen entfernt werden, - weiterhin müssen die dahinter liegenden Blechlaschen ganz nach oben außen gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch Erwärmen mit nach oben verformt werden, - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte umzulegen. K38) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an Achse 2 im Bereich ab 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des Stoßfängers nach oben umzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen. K39) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen. K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit leichtem Lenkeinschlag. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus aufzuweiten. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden. K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen notwendig: - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem Schweller komplett umzulegen, - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten Radhausausschnittkanten anzupassen, - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng an das Innere Radhaus anzulegen. RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen, - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte). L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 16b Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.09.2017 RA-000516-G0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx