Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R8805.08
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 805 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A7, AL1(a), AR2, AR2N, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm
E15J(a), E15UT(a), M12x1,5
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F2,
F3, HAL1(a), HE15U(a), M2, R1,
R3, S1, S16, T25, T27, V10, V2,
V3, XA bzw. XA1, XA3(a), XE1,
XE2(a), XW4(a), Z4
AZ1, A2, HL10(a), L10(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm
S19(a), HS19(a), XW3(a) M12x1,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: S1
ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Lexus GS300 245/40R18 A02) bis A10)
e6*93/81*0010*00E 1055/1210 5/114,3/60
Typ: S16
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.. , e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
161 bis 163 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
A01)K03)K15)
208 Lexus GS430 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
A01)K03)K15)
e11*98/14*0078*08E 1055/1220 5/114,3/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a) e6*2001/116*0106*..
S19(a) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/45R18 A02) bis A10)
G460, GS450H A93a)N235) E64)
225/45R18 M+S
A93a)
235/40R18
A93)N245)
235/40R18 M+S
A93)
245/40R18
A93a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
A93a)N235) E64)V00)
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Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a) e6*2007/46*0035*..
HS19(a) e6*2001/116*0106*..
L10(a) e6*2007/46*0034*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215 Lexus GS250, GS450H, 225/45R18 A02) bis A10)
GS300H N235) E65)E66)EF0)
225/45R18 M+S
235/40R18
235/45R18
A01)G3U)K87)
245/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A02) bis A10)
N235) E65)E66)EF0)V00)
225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A02) bis A10)
E65)E66)EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS 215/40R18 A02) bis A10)
(Stufenheck, Cabrio) N225) E68)EF0)
225/40R18
A01)K73)N235)
245/35R18
A01)K03)
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Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153 Lexus IS250, IS300H 225/40R18 A02) bis A10)
(Nur zulässig an E69)
Fahrzeugen ab EG- 235/35R18
Nummer: A01)A94a)K04)
e11*2001/116*0206*10)
245/35R18
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
N225) K04) E69)V00)
215/40R18 M+S 245/35R18 M+S A01) bis A10)
K04) E69)V00)
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.. , e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, 225/40R18 A01) bis A10)
Lexus IS300 K03)K04)K15)
245/35R18 K21)K46)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
Typ: F2
ABE / EG-Genehmigung: G934; e6*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
194 bis 209 Lexus LS400 245/40R18 A02) bis A10)
245/45R18
A01)K36)K39)
e6*93/81*0001*03E 1075/1200 5/114,3/60
Typ: F3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
207 Lexus LS430 245/45R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0079*04E 1095/1280 5/114,3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1 e6*2007/46*0111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175 Lexus NX200t, NX300h 225/55R18 A02) bis A10)
N235)
225/55R18 M+S
225/60R18
G5Z)N235)
225/60R18 M+S
G5Z)
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AL1(a) e6*2001/116*0117*..
HAL1(a) e6*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 204 Lexus RX350, RX450H 235/55R18 A02) bis A10)
A93) EF0)
235/60R18
A93)
245/55R18
255/55R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A93) EF0)V00)
Typ: Z4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 Lexus SC430 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0084*09 1120/1140 5/114,3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a) e11*2001/116*0299*..
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
(1. Generation) E58)
225/35R18
A01)K01)K04)T87)
225/40R18
A01)G7F)K01)K04)K78)
235/35R18
A01)K01)K04)K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10)
(2. Generation, A01)K01)K04)K28)N225) E59)E61)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R18
A01)A93a)K01)K04)K28)
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 235/40R18 A01) bis A10)
K03)K15)K57)
245/40R18
K04)
e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Avensis 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N225)
225/40R18
G5V)
225/45R18
235/40R18
A01)K03)
235/45R18
A01)G0Z)K03)
245/40R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift
2006, ohne Serienbereifung 225/40R18
215/50R17) A01)K04)K50)K63)K65)K66)
235/35R18
A01)K03)K04)K50)K63)K64)
245/35R18
A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66)
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift
2006, mit Serienbereifung 225/40R18
215/50R17) A01)K04)K50)K63)K65)K66)
235/35R18
A01)K03)K04)K50)K63)K64)
245/35R18
A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66)
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10)
K15)K18)K21)
245/40R18
K26)
e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 225/40R18 A01) bis A10)
(Limousine) K38)
F824/NT05E 1030-1130/1130 5/114,3/60,1
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K40)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K68)
225/40R18
A01)K68)
235/40R18
A01)G8T)K03)K04)K68)
245/35R18
A01)K03)K04)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10)
A01)K68)
215/45R18
A01)K68)
225/40R18
A01)K68)
235/40R18
A01)K03)K04)K68)
245/35R18
A01)K03)K04)K68)
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 245/40R18 A01) bis A10)
K03)K15)
245/45R18
G01)K21)
e6*2001/116*0069*07E 1250/1380 5/114,3/60
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a) e11*2001/116*0264*..
XW4(a) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K25)K88)
245/35R18
A01)K01)K04)K16)K88)
Typ: XA bzw. XA1
ABE / EG-Genehmigung: G703; e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(3 und 5-türig) K01)K02)L21)
255/45R18
e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60
Typ: A2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(FZ ohne Kotflügelver- K03)K04)
Breiterungen, Fz.- Breite 245/45R18
1600 mm)
85 bis 110 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10)
(FZ mit Kotflügelver -
Breiterungen, Fz.- Breite 245/45R18
1640 mm)
e6*2001/116*0070*05E 1020/1040 5/114,3/60
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung, A01)G7A)K01)K04) E62)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18
A01)K01)K04)
245/50R18
A01)K01)K04)
255/50R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung, G7A) E62)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18
245/50R18
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 112 Toyota RAV4 225/60R18 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab EG- G5Z)N235) E63)
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*09) 225/60R18 M+S
G5Z)
235/55R18
245/55R18
A01)G5Z)K01)K04)
255/50R18
A01)K01)K04)
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: A7
ABE / EG-Genehmigung: E326
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 Toyota Supra 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
E326/NT06 1120/1120 5/114,3/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2 e11*2001/116*0350*..
AR2N e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Verso 215/45R18 A02) bis A10)
225/40R18
225/45R18
235/40R18
235/45R18
A01)K83)
245/40R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
'15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
'18'.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e6*2001/116*0105*09
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr.
e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*09
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
G5Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die beiden oberen Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels müssen
entfernt werden,
- weiterhin müssen die dahinter liegenden Blechlaschen ganz nach oben außen
gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch Erwärmen mit nach oben verformt
werden,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte umzulegen.
K38) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
Achse 2 im Bereich ab 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des
Stoßfängers nach oben umzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des
Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.
K39) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins
Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter
liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls
umzulegen.
K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca.
10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit
leichtem Lenkeinschlag.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.
K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
aufzuweiten.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
überprüft werden.
K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
Schwellerkante umzulegen,
- im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
komplett vom Halter zu entfernen,
- der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
(siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus
ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen notwendig:
- die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
Schweller komplett umzulegen,
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
Radhausausschnittkanten anzupassen,
- die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
an das Innere Radhaus anzulegen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
- der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-E0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.09.2015
RA-000516-E0-104-16b~TO-5-114_3-60-ET35_41R8805.docx