Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Ronal Montageposition: Vorderachse Hinterachse Radausführung: 41R8805.08 41R8805.18 Radausführungskennz: 41R8805.08 41R8805.18 Radgröße: 8Jx18H2 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm 42 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm 114,3 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: *) 805 kg 845 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP50879 120 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP50879 110 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 130 Nm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP50873 130 Nm Schaftlänge 26,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AEF e2*2007/46*0612*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 185 bis 215 Renault Alpine A110 215/40R18 245/40R18 A02) bis A10) B54) BF1) EF0) GE6) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 147 bis 162 Renault Clio RS 215/35R18 215/35R18 A01) bis A10) (4. Generation) K01) K02) K19) K87) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 63 bis 103 Renault Fluence 215/45R18 215/45R18 A01) bis A10) K84) BF1) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K04) K84) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e11*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 110 bis 127 Renault Koleos 225/50R18 225/50R18 A01) bis A10) A93) K76) BF3) 225/55R18 225/55R18 A01) bis A10) K76) BF3) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 81 bis 118 Renault Laguna 215/45R18 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, BF4) E62) Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen BF4) E62) 195/.. oder 205/..) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) BF4) E62) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K01) BF4) E62) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) K01) BF4) E62) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) BF4) E62) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, BF4) E62) N225) Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen T92) BF4) E62) N235) 215/.. oder 225/..) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10) BF4) E62) N235) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K01) BF4) E62) 235/45R18 235/45R18 A01) bis A10) K01) BF4) E62) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10) K01) BF4) E62) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 215/45R18 A02) bis A10) (Allradlenkung) BF4) N225) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) K01) T92) BF4) N235) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) K01) BF4) N235) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K01) BF4) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) BF2) Coupe, Kombi, 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) Cabriolet, A93) T87) BF2) Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen K77) K78) BF2) 195/65R15 oder 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) 205/55R16 oder A93) K01) K78) BF2) 205/50R17) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K04) K28) K77) K78) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 63 bis 103 Renault Megane 215/40R18 215/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) BF2) G3B) Coupe, Kombi, 215/45R18 215/45R18 A01) bis A10) Cabriolet, K77) K78) BF2) Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) Serienreifen 205/65R15 K77) K78) BF2) oder 205/60R16 oder 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) 205/55R17) K77) K78) K79) BF2) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K01) K77) K78) K79) BF2) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K04) K28) K77) K78) BF2) G3B) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 70 bis 162 Renault Megane 225/35R18 225/35R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) T87) BF2) E70) Coupe, Kombi, 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10) Cabriolet, K77) K78) BF2) E70) Ausführungen mit 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10) kleinsten Serienreifen A93) K01) K78) BF2) E70) 225/..) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10) K01) K04) K28) K77) K78) BF2) E70) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 215/45R18 215/45R18 A01) bis A10) Scenic K64) BF2) G6N) (Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen BF2) 195/65R15 oder 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) 205/55R16) K64) BF2) G6N) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K64) BF2) G6N) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 215/45R18 215/45R18 A01) bis A10) Scenic K64) BF2) (Ausführungen mit 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen T92) BF2) 205/65R15 oder 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) 205/60R16 oder K64) BF2) 205/55R17) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K64) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) Scenic BF2) (Ausführungen mit 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10) Serienreifen 225/50R17 K64) BF2) ww. 225/45R18) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10) K64) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx18H2, ET35 8Jx18H2, ET42 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 215/45R18 215/45R18 A02) bis A10) BF2) 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10) BF2) 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10) BF2) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 B54) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 und Achse 2: • belüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50879 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50879 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP50853 Anzugsmoment: 130 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZP50873 Anzugsmoment: 130 Nm E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 GE6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/40R18, 245/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-J0-104 Anlage-Nr. : 39 Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 39 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 19.11.2020