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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R8805
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           41R8805.05
Radgröße:                                                  8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2255 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volvo (S)




RA-000516-F0-104-25b~VO-5-108-63_3-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, B-          Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP50535 120 Nm
N2E, F, F-N2D, G                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                     mm
D, D-2D, D-N2D, D-N2E                Serien-Radschraube, Kegel 60°,           ZP50535 140 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                     mm
L                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,           ZP50535 180 Nm
                                     Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
M, M-2D, M-N2E                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50502 120 Nm
                                     M12x1,5

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                 e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo S40,V50              215/40R18                         A02) bis A10)
                (Front -und Allradantrieb) A01)K01)                          S01)

                                           215/45R18
                                           A01)G1L)K01)

                                           225/40R18
                                           A01)K01)K04)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K04)K33)

                                           245/35R18
                                           A01)K01)K04)K33)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
M-2D                           e1*2001/116*0427*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 169      Volvo C30               215/40R18                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)                            S01)

                                          215/45R18
                                          A01)G1L)K01)K44)

                                          225/40R18
                                          A01)K01)K04)K44)K45)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)K45)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e4*2001/116*0076*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 169     Volvo C70               225/40R18                           A02) bis A10)
                (Cabrio)                                                    S01)
                                        235/40R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M                               e4*2001/116*0076*..
M-N2E                           e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40                 215/40R18                         A02) bis A10)
                (außer V40 Cross Country)
                                          225/40R18
                                          A01)K13)K22)

                                          235/40R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                          245/35R18
                                          A01)K01)K04)K13)K22)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/55R18                         A02) bis A10)
                V60 Cross Country        ER1)M00)

                                          225/50R18

                                          235/45R18

                                          245/45R18

                                          255/45R18
                                          A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A                              e9*2001/116*0057*..
A-2D                           e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80               215/45R18                          A02) bis A10)
                                        ER1)N225)                          E58)

                                          225/45R18
                                          ER2)N235)

                                          235/40R18
                                          N245)

                                          245/40R18
                                          L22)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70               215/45R18                         A02) bis A10)
                (nicht XC 70)           ER1)N225)

                                         225/45R18
                                         ER2)

                                         235/40R18

                                         245/40R18
                                         L22)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e9*2001/116*0065*..
B-2D                           e1*2001/116*0505*..
B-N2D                          e1*2007/46*0495*..
B-N2E                          e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Volvo XC70              235/45R18                         A02) bis A10)




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Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D                              e9*2001/116*0068*..
D-2D                           e1*2001/116*0507*..
D-N2D                          e1*2007/46*0339*..
D-N2E                          e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60              235/55R18                           A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K04)

                                         235/60R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/55R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R18
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F                               e9*2007/46*0023*..
F-N2D                           e13*2007/46*1157*..
G                               e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60,V60, V60 Hybrid 215/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; außer A01)A93)ER1)K01)K04)N225)T89)      E58)
                Cross Country)
                                          215/45R18
                                          A01)ER1)G4H)K01)K04)N225)

                                         225/40R18
                                         A01)ER2)K01)K04)N235)T92)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         245/35R18
                                         A01)A93a)K01)K04)K49)T92)

                                         245/40R18
                                         A01)G4G)K01)K04)K48)K49)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
L                              e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 235     Volvo XC90              235/60R18                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         235/65R18
                                         ER3)

                                         245/55R18

                                         245/60R18
                                         ER4)

                                         255/55R18

                                         255/60R18
                                         ER3)

                                         265/55R18




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               25b
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A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1160 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               25b
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ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1470 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1490 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4G)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G4H)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        215/50R17, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
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K01)     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
         Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
         vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)     An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K33)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K44)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im oberen Bereich auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
         kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

K45)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte auf
         eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die
         Blechradhauskante anzulegen.

K48)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der
         Radmitte zur umzulegen und aufzuweiten
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
         klemmen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
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K49)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22)    Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
        ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer
        Servicesatz" einzubauen (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage
        A01 zusätzlich zu beachten.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
        Bremstrommel sind zu entfernen.

T89)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 25b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.07.2016

RA-000516-F0-104-25b~VO-5-108-63_3-ET42_41R8805.docx