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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R8805.18
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          845 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CM, DM, EL, ELH, FD, FDH,    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50846 110 Nm
FDHG, FS, GDH, GDH-HME,      M12x1,5
JC, JC-HME, JM, JMG, LM, NF,
TG, TL, TLE, TLE-HME, VF




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         TG
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Grandeur                 225/50R18                                     A02) bis A10)

                                                  235/45R18

e4*2001/116*0099*11   1260/1115(-)                                                   5/114,3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                                     e11*2001/116*0313*..
FDH                                    e11*2001/116*0343*..
FDH                                    e11*2007/46*0225*..
FDHG                                   e11*2001/116*0361*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105            Hyundai i30, i30CW        215/40R18                            A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)        A01)K04)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K01)K04)K21)K45)



Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                       e11*2007/46*0337*..
GDH                                       e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                                   e13*2007/46*1604*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100            Hyundai i30, i30CW           215/40R18                         A02) bis A10)
                      (3-türer, 5-türer, Kombi)    A01) K04)K58)

                                                  225/40R18
                                                  A01) K02)K03) K25) K28) K58)

                                                  235/35R18
                                                  A01) K01)K02) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             215/45R18                                A02) bis A10)
                (Kombi)
                                        225/45R18

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                              K02)               V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
JC-HME                         e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            215/40R18                                A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) K54)

                                         225/35R18
                                         A01) K01)K02)

                                         225/40R18
                                         A01) K01)K02) K54) K55) K56)

                                         235/35R18
                                         A01) K01)K02) K54) K55)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                                    e11*2007/46*0104*..
ELH                                   e11*2007/46*0192*..
LM                                    e11*2007/46*0128*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135             Hyundai IX35            215/55R18                          A02) bis A10)
                                               A01)K01)M00)N225)

                                                 225/50R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 245/45R18
                                                 A01)K01)K04)

                                                 255/45R18
                                                 A01)K01)K02)



Typ:                          CM
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145  Hyundai Santa Fe          235/60R18                                 A02) bis A10)

                                                 255/55R18
                                                 A01)K01)K04)
e11*2001/116*0270*13   1350/1450                                                  5/114,3/67


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                                     e11*2007/46*0633*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199            Hyundai Santa Fe         235/60R18                         A02) bis A10)
                                                A01)A94)K03)K04)

                                                 245/55R18
                                                 A01)A94)K01)K04)

                                                 255/55R18
                                                 A01)A94a)K01)K02)

                                                 275/50R18
                                                 A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/45R18                         A02) bis A10)

                                         225/45R18

                                         235/40R18
                                         A01)K03)K15)K21)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          225/50R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         235/45R18
                                         A01)K03)

                                         235/50R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         255/45R18
                                         A01)K01)K04)




RA-000516-F0-104-30~HY-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/55R18                           A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) M00) N225)            B31)

                                          215/55R18 M+S
                                          A01) K01)K04) M00)

                                          225/50R18
                                          A01) A93a)K01) K04)

                                          225/55R18
                                          A01) K01)K04)

                                          235/50R18
                                          A01) K01)K02)

                                          245/50R18
                                          A01) K01)K02)

                                          255/45R18
                                          A01) K01)K02)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                               e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster          215/35R18                         A02) bis A10)
                                          A93)

                                          215/40R18
                                          A01)A93a)K28)

                                          225/35R18
                                          A01)A93)K01)K04)K28)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    7 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    8 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B31)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       -    Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø305x25 mm
       -    Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø302x10,5 mm

K01)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
           vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
           Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
           bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    9 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden.

K54)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
        Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante
        – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
         mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K56)    An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
        Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
        Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
         entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
         45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.07.2016




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