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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                              41R8805
Art des Sonderrades:                                       einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                          Ronal
Montageposition:                                            Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     41R8805.18
Radausführungskennz.:                                              41R8805.18
Radgröße:                                                            8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                    42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               114,3 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                              82,00 mm
Zentrierart:                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                                  845 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:        NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit                   Anzugs-
Kürzel                                                                                                 moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853                       110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853                       120 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879                       120 Nm

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                               e13*2007/46*1105*..
Y51H                              e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235     Nissan Infiniti M,          245/50R18                               A02) bis A10)
                Infiniti M Hybrid, Infiniti                                         A11) A94) BF1) EB1) EF0)
                Q70                         255/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                              e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/50R18                            A02) bis A10)
                Q50 Hybrid                    ER1)                                 A11) BF2) EB2)
                (2WD + 4WD)
                                              235/45R18

                                          245/45R18

                                          255/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke           215/45R18                                    A02) bis A10)
                (Allrad)                                                           BF1)
                                      225/45R18

                                          235/40R18
                                          A01) K03)

                                          235/45R18
                                          A01) K03)

                                          245/40R18
                                          A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
F15                            e3*2007/46*0162*..
F15                            e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
F15M                           e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     215/45R18                                  A02) bis A10)
                Juke Bifuel                                                        BF1) E19)
                (Frontantrieb)          225/45R18

                                          235/40R18
                                          A01) K03)

                                          235/45R18
                                          A01) K03)

                                          245/40R18
                                          A01) K01) K04)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne               hinten
                                           225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                               K04)                BF1) E19) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf           215/40R18                             A02) bis A10)
                                      A93a)                                 BF1)

                                         215/45R18

                                         225/35R18
                                         A01) A93) G01)

                                         225/40R18

                                         235/35R18
                                         A01) G01)

                                         235/40R18

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1                              e9*2007/46*6537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90              Nissan Leaf               215/40R18                         A02) bis A10)
                (mit Batterie 40kWh,                                        BF1)
                62kWh)                    225/35R18
                                          A01) A93) G01) T87)

                                         225/40R18

                                         235/35R18
                                         A01) G01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                           e1*2001/116*0478*..
Z51                           e3*2007/46*0073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano          235/65R18                            A01) bis A10)
                                       A93)                                 BF1) K04)

                                         245/60R18
                                         A93) K03)

                                         255/60R18
                                         A93) K01)

                                         265/55R18
                                         K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                           e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar          215/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                        235/35R18
                                        A01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                            e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai          225/55R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF3) E60)
                mit Verbundlenker-      225/60R18
                Hinterachse; 2WD)       GDR)

                                        235/55R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                             e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai           225/55R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen N235)                                A11) BF3)
                mit Mehrlenker-
                Hinterachse; 2WD &       225/60R18
                4WD)                     N235)

                                        235/55R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NFK                             e2*2018/858*00024*..
NFK                             e2*2018/858*00025*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Nissan Townstar          215/45R18                         A02) bis A10)
                (außer Elektro-Fz.)      A93a)                             BF3)

                                        225/40R18
                                        A93a)

                                        225/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          225/50R18                          A02) bis A10)
                (bis EG-                                                   BF1)
                Genehmigungs-Nr.:       235/50R18
                e1*2001/116*0432*05)
                                        245/45R18

                                        255/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail          225/50R18                          A02) bis A10)
                (ab EG-                                                    BF1)
                Genehmigungs-Nr.:       235/50R18
                e1*2001/116*0432*06)
                                        255/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail         225/55R18                           A02) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.                                       BF2) EF0) ER1)
                225/55R19)             225/60R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Infiniti mit belüfteter Scheibe Ø352x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 23 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-L0-104
Anlage-Nr. :                29
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 29 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.11.2022