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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
Anlage-Nr. :                30g
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           41R8805
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  41R8805.18
Radgröße:                                                         8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             82 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                               845 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MASERATI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                 ZP50848     180 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                           e3*2007/46*0224*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 257     Maserati Levante        255/55R18                                A02) bis A10)
                                                                                 BF1) EB1) S07)
                                        265/55R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
Anlage-Nr. :                30g
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50848
       Anzugsmoment: 180 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000516-I0-104
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Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  41R8805



EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Maserati Brembo mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø380x34 mm

S07)   Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen
       Halteschrauben zu entfernen.

Die Anlage 30g mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.03.2020