Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30c
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R8805
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            41R8805.18
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            845 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2260 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Mitsubishi (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
NA0W, CY0, CY0G, GA0,            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50846 110 Nm
GA0G                             M12x1,5




RA-000516-F0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30c
Seite :                    2/5                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         NA0W
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0269*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 121  Grandis                 225/45R18                                     A01) bis A10)
                                      ER1)                                          K38)

e1*2001/116*0269*12   1170/1215(1330)                                               4/114,3/67



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                    e1*2001/116*0441*..
CY0G                                   e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177            Mitsubishi Lancer Sportback 215/40R18                         A02) bis A10)
                      (5-türig)                   A01)K14)

                                                 215/45R18
                                                 A01)K14)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K14)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                                     e1*2001/116*0441*..
CY0G                                    e11*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177            Mitsubishi Lancer          215/40R18                          A02) bis A10)
                      (4-türig)                  A01)K14)

                                                 215/45R18
                                                 A01)K14)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K14)




RA-000516-F0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30c
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                            e1*2007/46*0368*..
GA0G                           e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX          225/45R18                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                         225/50R18
                                         A01)K01)K04)K49)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)K04)K49)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000516-F0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30c
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur
     Schwelleroberkante komplett umzulegen.



RA-000516-F0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               30c
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

       -
Die Anlage Nr. 30c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2012




RA-000516-F0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx