Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R8805 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R8805.18 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1 geprüfte Radlast: 845 kg bei Reifenabrollumfang: 2260 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment NA0W, CY0, CY0G, GA0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 110 Nm GA0G M12x1,5 RA-000516-G0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: NA0W ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Grandis 225/45R18 A01) bis A10) ER1) K38) e1*2001/116*0269*12 1170/1215(1330) 4/114,3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 177 Mitsubishi Lancer Sportback 215/40R18 A02) bis A10) (5-türig) A01)K14) 215/45R18 A01)K14) 225/40R18 A01)K14) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CY0 e1*2001/116*0441*.. CY0G e11*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 177 Mitsubishi Lancer 215/40R18 A02) bis A10) (4-türig) A01)K14) 215/45R18 A01)K14) 225/40R18 A01)K14) RA-000516-G0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA0 e1*2007/46*0368*.. GA0G e50*2007/46*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mitsubishi ASX 225/45R18 A02) bis A10) A01)K04) 225/50R18 A01)K01)K04)K49) 235/45R18 A01)K01)K04) 245/45R18 A01)K01)K04)K49) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000516-G0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K38) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zur Schwelleroberkante komplett umzulegen. K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor Radmitte umzulegen. RA-000516-G0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-G0-104 Anlage-Nr. : 30c Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Die Anlage Nr. 30c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 26.10.2012 RA-000516-G0-104-30c~MI-5-114_3-67-ET42_41R8805.docx