Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 41R8805.31 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5 geprüfte Radlast: 850 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kugel 28mm, Gewinde ZP51136 120 Nm 346K, 346L, 346R, 346X, 560X, M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm M85, Z85 X83 Radschraube, Kugel 28mm, Gewinde ZP51134 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 32 mm RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) E26) 235/40R18 A01)E26)G01) K15)K32) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) e1*2001/116*0097*16E 1000/1190-1215(1265) 5/120/72.5 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10) E26) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) e1*98/14*0112*15E 100/1100(1210) 5/120/72.5 RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) E26) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) e1*2001/116*0146*13E 10301165(1225) 5/120/72.5 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 er Kompakt-Lim. 225/40R18 A02) bis A10) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K15)K18)K32)V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10) E26) 235/40R18 A01) G01) K15)K32) e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5 RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10) 225/40R18 245/35R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K04)V00) e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5 Typ: M85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10) BMW Z4 M Coupé e1*2001/116*0219*03 855/935 5/120/72.5 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04) 245/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10) K03)K04)V00) e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 5/120/72.5 RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1 er 215/40R18 A01) bis A10) K57) K03)K04) 225/35R18 K57) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K57) K03)K04) 225/35R18 K57) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K57) K03)K04) 225/35R18 K57) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) e1*2007/46*0283*04 920/1060(1180) 5/120/72,5 RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)E26) BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04) 225/35R18 K57) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) e1*2001/116*0352*06 960/1115(1205) 5/120/72,5 RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)E26) BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04) 225/35R18 K57) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04) 225/40R18 K64) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69)V00) e1*2007/46*0277*04 960/1120(1220) 5/120/72,5 Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) E24) 245/40R18 e1*2001/116*0322*07 1090/1300 (1430) 5/120/72.5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1200 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732 Nr. : RA-000516-B0-104 Anlage-Nr. : 34 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.10.2011 RA-000516-B0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx