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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   41R8805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R8805.31
Radgröße:                                                 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kugel 28 mm, Gewinde             ZP51136 120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, 560X, M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
M85, Z85
X83                           Radschraube, Kugel 28 mm, Gewinde                ZP51134 140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




RA-000516-F0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                           346L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3 er                  225/40R18                                    A02) bis A10)
              (Limousine, Touring)       ER1)

                                              235/40R18
                                              A01)ER1)G01) K15)K32)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
                                              225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                   M00)               K15)K18)K32)V00)
                                              245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                   M00)               K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0097*16E   1000/1190-1215(1265)                                           5/120/72.5



Typ:                         346C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3 er Coupé          225/40R18                                      A02) bis A10)
                                       ER1)

                                              245/35R18

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                      V00)
                                              225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                   M00)               K15)K18)K32)V00)
                                              245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                   M00)               K15)K18)K32)V00)
e1*98/14*0112*15E      100/1100(1210)                                                 5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         346R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 170   BMW 3 er Cabrio         225/40R18                                 A02) bis A10)
                                       ER1)

                                         245/35R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                              M00)               K15)K18)K32)V00)
                                         245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                              M00)               K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0146*13E   10301165(1225)                                            5/120/72.5



Typ:                         346K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 141    BMW 3 er Kompakt-Lim. 225/40R18                                   A02) bis A10)

                                         245/35R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                 V00)
                                         225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                              M00)               K15)K18)K32)V00)
                                         245/35R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                              M00)               K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0167*09E   935/1045(1160)                                            5/120/72.5



Typ:                          346X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 170   BMW 3 (Allrad)           225/40R18                                A02) bis A10)
                                                                                 ER1)
                                         235/40R18
                                         A01) G01) K15)K32)

e1*2001/116*0144*08E   1090/1180(1250)                                           5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ:                         Z85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 195   BMW Z4                 225/35R18                                        A02) bis A10)

                                               225/40R18

                                               245/35R18
                                               A01)K03)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                       V00)
                                               225/40R18            255/35R18          A01) bis A10)
                                                                    M00)               K04)V00)
e1*2001/116*0219*07   790/890                                                          5/120/72.5



Typ:                         M85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 252          BMW Z4 M Roadster,      225/40R18 M+S                                    A02) bis A10)
              BMW Z4 M Coupé

e1*2001/116*0219*03   855/935                                                          5/120/72.5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                                 e1*2001/116*0322*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200           BMW 5er XDrive          225/40R18                                A02) bis A10)
                                              A94)ER1)T92)

                                               225/45R18
                                               A94)ER1)

                                               235/40R18
                                               A94)ER1)

                                               245/40R18
                                               A94)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    5/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  225/50R18                                 A02) bis A10)
                                        A01)ER1)K01)N235)

                                          235/50R18
                                          A01)K01)

                                          245/45R18
                                          A01)K01)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          235/50R18            255/45R18          A01) bis A10)
                                          K01)                                    V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/40R18                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01)ER1)K03)K04)N225)

                                          225/35R18
                                          A01)ER1)K03)K04)T87)

                                          225/40R18
                                          A01)ER1)K03)K04)K57)

                                          235/35R18
                                          A01)ER1)K03)K04)K64)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)K68)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    6/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/40R18                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)K57)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R18
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)K04)K57)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           225/40R18
                                            A01)K03)K04)K57)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    7/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K32)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
        entsprechend zu kürzen.

K57)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden.

K64)    An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
        Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45732
Nr. :                      RA-000516-F0-104
Anlage-Nr. :               34
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8805


T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.07.2016




RA-000516-F0-104-34~BM-5-120-72_5-ET42_41R8805.docx