Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 1/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 41R8805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 41R8805.31 Radausführungskennz.: 41R8805.31 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø82 Ø65 geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2250 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, ZP51105 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 2/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 132 VW Amarok 235/55R18 A01) bis A10) (ohne Serien- ER5) T104) BF1) K01) K02) Radhausverbreiterungen ) 235/60R18 ER4) 245/55R18 ER5) T103) 245/60R18 ER3) 255/50R18 ER5) 255/55R18 ER5) 255/55R18C ER5) 255/55R18CP ER5) 265/55R18 ER3) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 3/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 190 VW Amarok 245/55R18 A02) bis A10) (mit Serien- ER5) T103) BF1) Radhausverbreiterungen ) 245/60R18 ER3) 255/55R18 ER5) 255/55R18C ER5) 255/55R18CP ER5) 255/60R18 ER2) 265/55R18 A01) ER3) K04) 265/60R18 A01) ER1) GEZ) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 128 VW Touareg 235/60R18 A01) bis A10) (Radanschluss 5/120) ER4) K03) BF1) K04) 245/55R18 ER5) K03) 255/55R18 ER5) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 4/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 128 VW T5, Multivan, 235/50R18 A02) bis A10) Multivan Beach, Multivan A93) T101) BF1) E75) E89) E97) ER5) Starline, Caravelle, California, California 245/45R18 Beach, Transporter, A93) T100) Transporter Flex, Business 245/50R18 (Ausführungen mit A01) G01) K03) kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 255/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5, Multivan, 235/50R18 A02) bis A10) Multivan Beach, Multivan A93) T101) BF1) E75) E89) E97) ER5) Starline, Caravelle, California, California 245/45R18 Beach, Transporter, A93) T100) Transporter Flex, Business 245/50R18 (Ausführungen mit A01) G01) K03) kleinsten Serienreifen in17Zoll) 255/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7J0 e1*2007/46*0130*.. 7J0 L225 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5 Transporter 235/50R18 A02) bis A10) (offener Kasten, Plane T101) A93) BF1) E88) E89) E97) +Spriegel, ER5) Pritschenaufbau, 245/45R18 Tiefladepritsche) T100) 255/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 5/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 235/50R18 A02) bis A10) geschlossener Kasten T101) A93) BF1) E75) E97a) ER5) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R18 in 16Zoll) T100) 255/45R18 HL 245/40R18 T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 235/50R18 A02) bis A10) geschlossener Kasten T101) A93) BF1) E75) E97a) ER5) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R18 in 17Zoll) T100) 255/45R18 HL 245/40R18 T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1 255/45R18 A02) bis A10) Transporter A93) BF1) E88) E97a) ER5) (offener Kasten, Plane +Spriegel, Pritschenaufbau, Tiefladepritsche) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 6/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Zubehörkit: ZP51105 Anzugsmoment: 180 Nm E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 7/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel, Pritschenaufbau,Tiefladepritsche. E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder 225/75R16C ausgerüstet sind. E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“: - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15, - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1620 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17, 265/60R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45732 nach §22 StVZO Nr. : RA-000516-M0-104 Anlage-Nr. : 32a Seite : 8/8 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 41R8805 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 32a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023