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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R4504
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R4504.03
Radgröße:                                                 5.00Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1890 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
M1, M2, M3, M4, L8, L65          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 100 Nm
                                 M12x1,5




RA-000560-E0-104-03a~DA-4-100-54-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    2/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                          M1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 75    Daihatsu Sirion           165/65R14                         A02) bis A10)


e6*95/54*0054*05E      770/765                                            4/100/54



Typ:                         M2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 95    Daihatsu YRV             165/65R14                          A02) bis A10)
                                       E05)                               E19)

                                         175/60R14

e6*98/14*0077*03       770/760-2WD                                        4/100/54



Typ:                          M3
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 76    Daihatsu Sirion          165/65R14                          A02) bis A10)
                                       E43)                               E19)

                                         165/70R14
                                         E43)

                                         175/60R14

                                         175/65R14

e13*2001/116*0147*08   750/860                                            4/100/54



Typ:                           M4
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 67 bis 76    Daihatsu Materia          175/65R14                         A02) bis A10)
                                        A93)                              E19)

e13*2001/116*0198*06   830/830                                            4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    3/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                          L65
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43           Daihatsu Trevis          155/65R14                         A01) bis A10)
                                                                         K01)
                                         165/60R14
                                         K04)

                                         175/60R14
                                         K04)K16)

e13*2001/116*0174*04   650/650(0)                                        4/100/54



Typ:                         L8
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Daihatsu Copen          165/60R14 M+S                      A01) bis A10)
                                      G01)K34)                           K01)K02)

e13*2001/116*0120*08   650/450                                           4/100/54




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 175/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.




RA-000560-E0-104-03a~DA-4-100-54-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende Blechaufwölbung vor der Vorderachse (dahinter liegender
       Scheinwerfer) ist komplett nach vorne oben zu treiben bis auf die Höhe des sie
       umgebenden Radhauses. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
       auszuschneiden und mit Kleber eng am inneren Radhaus zu fixieren (Kontrolle d.
       Kreisfahrt).

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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