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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    1/4                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R4504
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                              42R4504.03
Radgröße:                                                    5.0Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                              500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       1890 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault bzw. Matra

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
57, B, B/C57                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                            B/C57
ABE / EG-Genehmigung:           F543
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66     Renault Clio             165/60R14                            A02) bis A10)
              (Serie 13Zoll oder                                             E01)
              14Zoll mit 165/60R14)
F543/Nt15       815/725                                                      4/100/60,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         57
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Renault Clio             165/60R14                          A02) bis A10)


 66 bis 79         Renault Clio            165/65R14
                                           E05)

                                           175/60R14
e2*93/81*0064*03   850/725                                                4/100/60,1



Typ:                          B
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Clio                      165/65R14                         A02) bis A10)
              (Serie 165/70R13 od.      E05)                              E03)
              165/65R14 od. 175/60R14
              ww. 175/65R14)            175/60R14
                                        E05)

                                           175/65R14
                                           G20)

 42 bis 55         Clio                     175/65R14                     A02) bis A10)
                   (Serie 175/70R13 od.     E05)                          E03)
                   175/65R14 od. 185/60R14)

e2*98/14*0126*66   860/785                                                4/100/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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