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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-F0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    1/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R4504
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R4504.03
Radgröße:                                                 5.00Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                           500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1890 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AA, AAN                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000560-F0-104-06b~SK-4-100-57-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-F0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    2/3                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1169*..
AAN                            e13*2007/46*1184*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55       Skoda Citigo            165/70R14                            A02) bis A10)

                                           175/65R14



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                e13*2007/46*1169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
61              Skoda Citigo e iV          165/70R14                         A02) bis A10)

                                           175/65R14



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000560-F0-104-06b~SK-4-100-57-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-F0-104
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    3/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.09.2020




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