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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 42R4504
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R4504.03
Radgröße:                                              5.0Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1890 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
EX, EX-2, MH, MZ               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40335 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
FH, GF, EZ                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40378 110 Nm
                               M12x1,25
MM                             bis NT06                                    ZP40378 110 Nm
                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                               M12x1,25
                               ab NT07                                     ZP40335 110 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                      +
 39 bis 69    Wagon R                  155/65R14                          A02) bis A10)
                                       E05)                               E19a)

                                         165/60R14
                                         K33)
                                         A01)
e4*2001/116*0042*07   810/755                                             4/100/54



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis             165/70R14                          A02) bis A10)
                                                                          E19a)
                                         175/65R14
                                         A01)K34)
e4*98/14*0047*04E     750/740                                             4/100/54



Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis            165/70R14                           A02) bis A10)
                                                                          E19a)
                                         175/65R14

e4*2001/116*0070*04   800/760(0)                                          4/100/54



Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 75    Suzuki Swift            165/70R14                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                         175/65R14
                                         A93)
e4*2001/116*0090*08   830/830(0)                                          4/100/54



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68           Suzuki Swift LPG          165/70R14                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         175/65R14
                                         A93)
e11*2007/46*0051*00   800/800(0)                                          4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
Seite :                    3/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         EZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68 bis 75    Suzuki Swift            165/70R14                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         175/65R14
                                         A93)
e4*2001/116*0102*05   800/830(0)                                         4/100/54



Typ:                         GF
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto             155/65R14                          A01) bis A10)
                                      K03)K04)

                                         165/60R14
                                         K01)K04)K45)
e6*2001/116*0123*01   700/650(0)                                         4/100/54



Typ:                          GF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto LPG          155/65R14                         A01) bis A10)
                                       K03)K04)

                                         165/60R14
                                         K01)K04)K45)
e11*2007/46*0054*00   700/650(0)                                         4/100/54



Typ:                         GF
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto             155/65R14                          A01) bis A10)
                                      K03)K04)

                                         165/60R14
                                         K01)K04)K45)
e6*2007/46*0018*00    700/650(0)                                         4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
Seite :                    4/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         EX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 69    Suzuki Splash           165/70R14                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         175/65R14
                                         A01)A93)K04)

                                         175/70R14
                                         A01)K04)
e4*2001/116*0130*07   835/800(0)                                         4/100/54



Typ:                         EX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 69    Suzuki Splash           165/70R14                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         175/65R14
                                         A01)A93)K04)

                                         175/70R14
                                         A01)K04)
e4*2007/46*0283*00    800/800(0)                                         4/100/54



Typ:                          EX-2
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash LPG        165/70R14                         A02) bis A10)
                                       A93)

                                         175/65R14
                                         A01)A93)K04)

                                         175/70R14
                                         A01)K04)
E50*2007/46*0004*01   800/800(920)                                       4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.



RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               3h
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Die Anlage Nr. 3h mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2012




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