Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R4504 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4504.03 Radgröße: 5.0Bx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 500 kg bei Reifenabrollumfang: 1890 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EX, EX-2, MH, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm FH, GF, EZ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40378 110 Nm M12x1,25 MM bis NT06 ZP40378 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ab NT07 ZP40335 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Typ: MM ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen + 39 bis 69 Wagon R 155/65R14 A02) bis A10) E05) E19a) 165/60R14 K33) A01) e4*2001/116*0042*07 810/755 4/100/54 Typ: FH ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 Suzuki Ignis 165/70R14 A02) bis A10) E19a) 175/65R14 A01)K34) e4*98/14*0047*04E 750/740 4/100/54 Typ: MH ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Suzuki Ignis 165/70R14 A02) bis A10) E19a) 175/65R14 e4*2001/116*0070*04 800/760(0) 4/100/54 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 75 Suzuki Swift 165/70R14 A02) bis A10) A93) 175/65R14 A93) e4*2001/116*0090*08 830/830(0) 4/100/54 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 Suzuki Swift LPG 165/70R14 A02) bis A10) A93) 175/65R14 A93) e11*2007/46*0051*00 800/800(0) 4/100/54 RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Typ: EZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 75 Suzuki Swift 165/70R14 A02) bis A10) A93) 175/65R14 A93) e4*2001/116*0102*05 800/830(0) 4/100/54 Typ: GF ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Suzuki Alto 155/65R14 A01) bis A10) K03)K04) 165/60R14 K01)K04)K45) e6*2001/116*0123*01 700/650(0) 4/100/54 Typ: GF ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Suzuki Alto LPG 155/65R14 A01) bis A10) K03)K04) 165/60R14 K01)K04)K45) e11*2007/46*0054*00 700/650(0) 4/100/54 Typ: GF ABE / EG-Genehmigung: e6*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Suzuki Alto 155/65R14 A01) bis A10) K03)K04) 165/60R14 K01)K04)K45) e6*2007/46*0018*00 700/650(0) 4/100/54 RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Typ: EX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 69 Suzuki Splash 165/70R14 A02) bis A10) A93) 175/65R14 A01)A93)K04) 175/70R14 A01)K04) e4*2001/116*0130*07 835/800(0) 4/100/54 Typ: EX ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 69 Suzuki Splash 165/70R14 A02) bis A10) A93) 175/65R14 A01)A93)K04) 175/70R14 A01)K04) e4*2007/46*0283*00 800/800(0) 4/100/54 Typ: EX-2 ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 63 Suzuki Splash LPG 165/70R14 A02) bis A10) A93) 175/65R14 A01)A93)K04) 175/70R14 A01)K04) E50*2007/46*0004*01 800/800(920) 4/100/54 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen, - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine Blechschraube zu befestigen, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf Serienbreite zu kürzen. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu kürzen. - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich umzulegen. K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante umzulegen. RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3h Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Die Anlage Nr. 3h mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.02.2012 RA-000560-B0-104-03h~SU-4-100-54-ET38_42R4504.docx