Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3i Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R4504 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4504.03 Radgröße: 5.0Bx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 500 kg bei Reifenabrollumfang: 1890 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 100 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm P1, P1F, XP9(a), XP9F(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 100 Nm XP13M(a) M12x1,5 Typ: P1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 55 Toyota Yaris 175/65R14 A02) bis A10) e6*98/14*0064*09E 755/755 4/100/54,1 RA-000560-B0-104-03i~TO-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3i Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Typ: P1F ABE / EG-Genehmigung: E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 64 Toyota Yaris 175/65R14 A02) bis A10) E2*98/14*0248*06 755/755 4/100/54,1 Typ: AB1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0236*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 50 Toyota Aygo 155/65R14 A02) bis A10) 165/60R14 E11*2001/116*0236*08 695/695 4/100/54,1 Typ: AB1N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Aygo 155/65R14 A02) bis A10) 165/60R14 E11*2007/46*0055*01 695/695 4/100/54,1 Typ: XP9(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Toyota Yaris 165/70R14 A02) bis A10)B30) A93)E05) E03) 175/70R14 A93) e11*2001/116*0248*05 825/825 4/100/54,1 Typ: XP9F(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Toyota Yaris 165/70R14 A02) bis A10)B30) A93) E05) E03) 175/70R14 A93) e11*2001/116*0249*06 825/825 -51kW 4/100/54,1 RA-000560-B0-104-03i~TO-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3i Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 175/65R14 A02) bis A10) (Mod. 2011, nur 3türige A93) B30) Ausführungen) 175/70R14 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 175/65R14 A02) bis A10) (Mod. 2011, nur 5türige A93) B30) Ausführungen) 175/70R14 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000560-B0-104-03i~TO-4-100-54-ET38_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 3i Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B30) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1: Bremsscheibe Ø258 mm - Achse 2: Trommelbremse E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. Die Anlage Nr. 3i mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.02.2012 RA-000560-B0-104-03i~TO-4-100-54-ET38_42R4504.docx