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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R4504
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R4504.23
Radgröße:                                                5.00Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1890 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (GM), bzw. Vauxhall

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
Corsa-C, Opel Corsa-A, Opel      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40356 110 Nm
Corsa-A-CC, Opel Corsa-B,        M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
S93, X01/Z12XE MT
D-A                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000560-E0-104-11a~OP-4-100-56_5-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    2/5                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         Opel Corsa-A
ABE / EG-Genehmigung:        C960; C960/1; C960/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 51    Corsa-A,                175/65R14                                   A02) bis A10)
              Corsa-A TR                                                          G02)

C960/2/E                                                                          4/100/56,5



Typ:                         Opel Corsa-A-CC
ABE / EG-Genehmigung:        C961; C961/1; C961/2; C961/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 53    Corsa-A                 175/65R14                                   A02) bis A10)
                                                                                  G02)

C961/3/NT02E           680/670                                                    4/100/56,5



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
Opel Corsa-B                          G290
S93                                   e1*96/27*0053*.. , e1*98/14*0053*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 66             Corsa-B                  165/65R14                         A02) bis A10)

                                                 175/60R14

e1*98/14*0053*10E      840/700                                                    4/100/56,5



Typ:                         Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 59    Corsa C                  175/65R14                                  A02) bis A10)
                                       E05)                                       E04)

                                                 175/65R14 M+S

e1*98/14*0148*12       880/760 (805)                                              4/100/56,5



Typ:                          X01/Z12XE MT
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 59    Corsa C Dual Fuel        175/65R14                                  A02) bis A10)

e11*2001/116*0215*02   770/705 (750)                                              4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                            e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Opel Karl               165/60R14                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         165/65R14
                                         A93)

                                         165/70R14
                                         G8F)

                                         175/60R14
                                         A93)

                                         175/65R14
                                         G8F)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G02) Je nach Serienbereifung sind den Fahrzeugausführungen vom Hersteller entsprechende
     Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl, abhängig vom Abrollumfang
     des Reifens, zugeordnet worden. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


G8F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15,
     195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


DDie Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.02.2016




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