Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R4504 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4504.23 Radgröße: 5.0Bx14H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 500 kg bei Reifenabrollumfang: 1890 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6H, 6HS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 6H ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Seat Arosa 165/60R14 A02) bis A10) E43) E52) 175/60R14 Ee1*95/54*0049*09E 800/680 4/100/57 RA-000560-B0-104-12~SE-4-100-57-ET45_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 Typ: 6HS ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 44 Seat Arosa 165/60R14 A02) bis A10) E43) E52) 175/60R14 e9*98/14*0037*09 800/690 (705) 4/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000560-B0-104-12~SE-4-100-57-ET45_42R4504.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776 Nr. : RA-000560-B0-104 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R4504 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E43) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 155/70R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E52) Nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/60R13 oder 155/70R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 21.02.2012 RA-000560-B0-104-12~SE-4-100-57-ET45_42R4504.docx