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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               9h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R4504
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R4504.23
Radgröße:                                                 5.00Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1890 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
P1, P1F, XP9(a), XP9F(a),        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 100 Nm
XP13M(a), XP13N(a)               M12x1,5




RA-000560-E0-104-09h~TO-4-100-54-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               9h
Seite :                    2/4                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 55    Toyota Yaris             175/65R14                                  A02) bis A10)

e6*98/14*0064*09E   755/755                                                       4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris            175/65R14                                   A02) bis A10)

E2*98/14*0248*06    755/755                                                       4/100/54,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(a)                               e11*2001/116*0248*..
XP9F(a)                              e11*2001/116*0249*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51                  Toyota Yaris, Daihatsu    165/70R14                           A02) bis A10)
                    Charade                   A93)N175)                           EF0)

                                               175/65R14
                                               A93)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                              e11*2007/46*0152*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73           Toyota Yaris                175/65R14                         A02) bis A10)
                    (3-türige Ausführungen,     A93a)                             EF0)
                    Serienräder kleiner 16Zoll)
                                                175/70R14
                                                G2T)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                              e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                              e11*2007/46*0153*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73           Toyota Yaris                175/65R14                         A02) bis A10)
                    (5-türige Ausführungen,     A93a)                             EF0)
                    Serienräder kleiner 16Zoll)
                                                175/70R14
                                                G2T)




RA-000560-E0-104-09h~TO-4-100-54-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               9h
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-E0-104
Anlage-Nr. :               9h
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




Die Anlage Nr. 9h mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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