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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-G0-104
Anlage-Nr. :               9h
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R4504
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R4504.23
Radgröße:                                                 5.00Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1890 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
P1, P1F, XP9(a), XP9F(a),        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 110 Nm
XP13M(a), XP13N(a),              M12x1,5
XP13M(a)-TMG




RA-000560-G0-104-09h~TO-4-100-54-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-G0-104
Anlage-Nr. :               9h
Seite :                    2/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 55    Toyota Yaris             175/65R14                                A02) bis A10)



e6*98/14*0064*09E   755/755                                                     4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris            175/65R14                                 A02) bis A10)



E2*98/14*0248*06    755/755                                                     4/100/54,1



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                               e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                              e11*2001/116*0249*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51                  Toyota Yaris, Daihatsu    165/70R14                         A02) bis A10)
                    Charade                   A93)N175)                         EF0)

                                              175/65R14
                                              A93)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73     Toyota Yaris                175/65R14                             A02) bis A10)
              (3-türige Ausführungen,     A93a)                                 E76)EF0)
              Serienräder kleiner 16Zoll)
                                          175/70R14
                                          GFY)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-G0-104
Anlage-Nr. :               9h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                        e11*2007/46*0153*..
XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73     Toyota Yaris                175/65R14                         A02) bis A10)
              (5-türige Ausführungen,     A93a)                             A11)E76)EF0)
              Serienräder kleiner 16Zoll)
                                          175/70R14
                                          GFY)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-G0-104
Anlage-Nr. :               9h
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.




RA-000560-G0-104-09h~TO-4-100-54-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-G0-104
Anlage-Nr. :               9h
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 9h mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.01.2022




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