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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/3                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R4504
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R4504.23
Radgröße:                                                   5.0Bx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              500 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1890 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
6E, 6N, 6X                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         6N
ABE / EG-Genehmigung:        G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 44    Polo                    165/60R14                               A02)bis A10)
                                      E45)                                    E66)

                                         175/60R14

G774/NT07          780/740                                                    4/100/57,1
e1*98/14*0069*11   850/780




RA-000560-B0-104-12a~VW-4-100-57-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    2/3                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


Typ:                         6X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.., e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 55    Lupo                     165/60R14                                 A02) bis A10)
                                       E45)                                      E66)

                                         175/60R14

e1*2001/116*0085*17   820/690(700)                                               4/100/57



Typ:                         6E
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 45           Lupo                     155/65R14                                 A02) bis A10)


 77                   Lupo               155/65R14 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                 E60)
                                         165/60R14 M+S

                                         175/60R14

e1*2001/116*0114*14   730/590(-)                                                 4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000560-B0-104-12a~VW-4-100-57-ET45_42R4504.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47776
Nr. :                      RA-000560-B0-104
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R4504


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     155/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E60) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei
     denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 155/65R14 eingetragen ist.

E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     175/65R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R4504 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 21.02.2012




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