Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. GM Daewoo (ROK) bzw. Chevrolet
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
KLETN,KLAT,KLEJ,KLAJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40356 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KLAS Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40307 110 Nm
M12x1,5
je nach Serienausstattung auch ZP 40356 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
KL1M, CHIS Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40307 110 Nm
M12x1,5
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: KLETN
ABE / EG-Genehmigung: H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74 Daewoo Nexia, 175/65R14 A01) bis A10)
Daewoo Cielo, E41)K15) S04)
Daewoo Racer
185/60R14
K15)K17)
195/55R14
K03)K15)K17)K26)
e13*93/81*0006*06E 830/830 4/100/56,5
Typ: KLEJ
ABE / EG-Genehmigung: H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Daewoo Espero 185/65R14 A02) bis A10)
S04)
195/60R14
A01)K17)
e13*93/81*0007*05E 860/890 4/100/56,5
Typ: KLAT
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Daewoo Lanos 175/65R14 A02) bis A10)
E18) S04)
185/60R14
195/55R14
A01)K15)
e42001/116*0017*14E 870/840 4/100/56,5
Typ: KLAJ
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.. , e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 98 Daewoo Nubira 185/65R14 A02) bis A10)E03)
195/60R14
A01)K15)
e4*2001/116*0018*17E 950/995 4/100/56,5
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: KLAS
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74 Daewoo Kalos, Lanos; 175/65R14 A02) bis A10)
Chevrolet Kalos, Lanos
185/60R14
195/55R14
205/55R14
A01)K14)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
53 bis 69 Chevrolet Aveo 175/65R14 A01) bis A10)
K38)
185/60R14
K38)K39)
195/55R14
K03)K04)K39)
e4*2001/116*0063*25 840/820 4/100/56,5
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: KL1M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60 Chverolet Spark ww. Matiz 165/60R14 A01) bis A10)
K04) K01)
165/65R14
K04)
175/60R14
K04)
175/65R14
K04)
185/55R14
K04)
185/60R14
K04)
195/55R14
K04)
205/50R14
K02)K28)
205/55R14
K02)K27)K28)K42)
e4*2007/46*0129*00 750/680(0) 4/100/56,5
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: CHIS
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60 Chverolet Spark Bifuel 165/60R14 A01) bis A10)
K04) K01)
165/65R14
K04)
175/60R14
K04)
175/65R14
K04)
185/55R14
K04)
185/60R14
K04)
195/55R14
K04)
205/50R14
K02)K28)
205/55R14
K02)K27)K28)K42)
e50*2007/46*0006*00 750/680(0) 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die bereits serienmäßig mit Reifen der Größe 185/60R14
ausgerüstet sind (Ausführung mit 66 kW Motorleistung).
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten
K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-A0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.doc