Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.034 42R4604.03 5 Ø60,1 Ø68 60,1 Kunststoff 590 1940 01//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40364
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 165/80R14 51G; 56G Stufenheck;
175/70R14 84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/70R14 88 12A; 51A; 71E; 721;
195/65R14 89 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76J
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 185/70R14 88 Kombi;
195/65R14 89 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 76J
SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 165/80R14 85 56G Schrägheck;
175/70R14 84 Frontantrieb;
185/65R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
185/70R14 88 12A; 51A; 71E; 721;
195/65R14 89 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40364
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 113 Nm
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 165/70R14 51G; 56G Pkw geschlossen;
175/65R14 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
185/65R14 86 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 74P; 74U; 76J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40364
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53
100 Nm für Typ : B; B56; J 63; JA; N; 57
105 Nm für Typ : SR
Verkaufsbezeichnung: LOGAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G; 56G Stufenheck;
175/70R14 84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/70R14 88 12A; 51A; 71E; 721;
195/65R14 89 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76J
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/70R14 88 Kombi;
195/65R14 89 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 76J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*93/81*0126*.., 40 - 66 185/60R14-82 11A; 22D; 367 10B; 11G; 11H; 12A;
e2*98/14*0126*.. 40 - 72 165/65R14 51G 51A; 71E; 721; 725;
175/60R14 79 51J 729; 73C; 74A; 74H;
42 - 72 175/65R14 51G 74P; 76J
79 185/60R14 51G
B/C 57 F543 40 - 55 195/45R14 77 10B; 11B; 11G; 11H;
40 - 65 165/60R14-75 12A; 51A; 71E; 721;
40 - 80 175/60R14-78 11A; 22B; 22D 725; 729; 73C; 74A;
185/50R14 77 11A; 22B; 22D 74H; 74P
185/55R14-78 11A; 22B; 22D
55 - 80 165/60R14 51G
66 - 99 195/45R14 77 11A; 54A
79 - 80 175/60R14 11A; 22B; 22D; 51G
99 165/65R14 51G; 52J
185/60R14 51G
B/C 57 F543 40 - 65 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 80 165/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
99 165/65R14 51G; 52J 725; 729; 73C; 74A;
185/60R14 51G 74H; 74P
57 e2*93/81*0064*.. 40 - 55 165/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R14-76 11A; 22B; 367 12A; 51A; 71E; 721;
40 - 79 175/60R14-78 11A; 367 725; 729; 73C; 74A;
185/55R14-77 11A; 22B; 367 74H; 74P
66 165/65R14 51G
66 - 79 195/45R14-76 11A; 22B; 367; 54A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J 63 F691 65 - 79 195/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B; 5EM 12A; 51A; 71E; 721;
195/65R14-89 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A;
205/60R14-88 11A; 22B 74H; 74P; 76J
B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721;
195/65R14-89 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A;
205/60R14-88 11A; 22B 74H; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*93/81*0009*.., 185/60R14-82 12A; 51A; 71E; 721;
e2*98/14*0009*.. 66 - 72 185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; RE8
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71E; 721;
195/60R14-85 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; RE8
KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb;
185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; RE8
LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb;
e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71E; 721;
66 - 72 185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; RE8
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/70R14 51G nur bis
e2*98/14*0068*.. 195/65R14-89 RE2; 11A; 24J; 24M e2*98/14*0068*11;
55 - 66 175/70R14 51G Frontantrieb;
185/65R14-86 RE1 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
99 - 101 165/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
99 - 101 165/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
D 53 F798 65 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G; 824 12A; 51A; 71E; 721;
66 175/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
185/60R14-82 824 74H; 74P; 76J
79 - 99 165/65R14 51G; 52J
L 53 F144 43 - 67 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
47 - 67 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
99 165/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76J
X 53 G073 43 - 54 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 824 12A; 51A; 71E; 721;
65 - 81 175/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
81 185/60R14 51G; 824 74H; 74P; 76J
99 165/65R14 51G
Verkaufsbezeichnung: TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 56 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
43 - 74 175/60R14 79 12A; 51A; 71E; 721;
175/65R14 82 725; 729; 73C; 74A;
185/60R14 82 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.