Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. GM Daewoo (ROK) bzw. Chevrolet Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment KLETN,KLAT,KLEJ,KLAJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40356 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm KLAS, CHIK, CHIA Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40307 110 Nm M12x1,5 je nach Serienausstattung auch ZP 40356 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm KL1M, CHIS, KL1T, CHIV Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40307 110 Nm M12x1,5 RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: KLETN ABE / EG-Genehmigung: H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 74 Daewoo Nexia, 175/65R14 A01) bis A10) Daewoo Cielo, E41)K15) S04) Daewoo Racer 185/60R14 K15)K17) 195/55R14 K03)K15)K17)K26) e13*93/81*0006*06E 830/830 4/100/56,5 Typ: KLEJ ABE / EG-Genehmigung: H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Daewoo Espero 185/65R14 A02) bis A10) S04) 195/60R14 A01)K17) e13*93/81*0007*05E 860/890 4/100/56,5 Typ: KLAT ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 78 Daewoo Lanos 175/65R14 A02) bis A10) E55) S04) 185/60R14 195/55R14 A01)K15) e42001/116*0017*14E 870/840 4/100/56,5 Typ: KLAJ ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.. , e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 98 Daewoo Nubira 185/65R14 A02) bis A10)E03) 195/60R14 A01)K15) e4*2001/116*0018*17E 950/995 4/100/56,5 RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: KLAS ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos, 175/65R14 A02) bis A10) Chevrolet Kalos, Lanos (3- und 5-türig) 185/60R14 53 bis 69 Chevrolet Aveo, Wave (4-türig) 195/55R14 205/55R14 A01)K14) 55 bis 74 Chevrolet Aveo 165/65R14 A02) bis A10) (3- und 5-türig) 165/70R14 A01)K38)M00) 175/60R14 175/65R14 A01)K38) 185/60R14 A01)K38)K39) 195/55R14 A01)K03)K04)K39) e4*2001/116*0063*30E 840/820 4/100/56,5 RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: CHIK ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0321*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 Chevrolet Aveo LPG 175/65R14 A02) bis A10) (4-türig) 185/60R14 195/55R14 205/55R14 A01)K14) 50 bis 62 Chevrolet Aveo LPG 165/65R14 A02) bis A10) (3- und 5-türig) 165/70R14 A01)K38)M00) 175/60R14 175/65R14 A01)K38) 185/60R14 A01)K38)K39) 195/55R14 A01)K03)K04)K39) e11*2001/116*0321*08E 840/820 4/100/56,5 RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: CHIA ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 Chevrolet Aveo LPG 175/65R14 A02) bis A10) (4-türig) 185/60R14 195/55R14 205/55R14 A01)K14) 62 Chevrolet Aveo LPG 165/65R14 A02) bis A10) (3- und 5-türig) 165/70R14 A01)K38)M00) 175/60R14 175/65R14 A01)K38) 185/60R14 A01)K38)K39) 195/55R14 A01)K03)K04)K39) e50*2007/46*0046*00E 840/820 4/100/56,5 RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIS e50*2007/46*0006*.. KL1M e4*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 60 Chevrolet Spark ww. Matiz 165/65R14 A02) bis A10) A01)K01) 175/60R14 A01)K01)K04) 175/65R14 A01)K01)K04) 185/55R14 A01)K01)K04) 185/60R14 A01)K01)K04) 195/55R14 A01)K01)K04) 205/50R14 A01)K01)K02)K28) 205/55R14 A01)K01)K02)K27)K28)K42) RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CHIV e50*2007/46*0087*.. KL1T e4*2007/46*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Chevrolet Aveo, Aveo LPG 175/80R14 A02) bis A10) A93a)N185) 175R14 A93a)N185) 185/70R14 A93a)N195) 185/75R14 A93a)N195) 195/70R14 A93a) 205/65R14 A93a) 205/70R14 A93a) 215/65R14 A93a) 225/60R14 A01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. E41) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die bereits serienmäßig mit Reifen der Größe 185/60R14 ausgerüstet sind (Ausführung mit 66 kW Motorleistung). E55) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 175/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 13 Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.02.2012 RA-000557-B0-104-13~DW-4-100-56-ET38_42R460.docx