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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R460
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         42R4604.03
Radgröße:                                                6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                         590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1945 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. GM Daewoo (ROK) bzw. Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
KLETN,KLAT,KLEJ,KLAJ             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40356 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KLAS, CHIK, CHIA                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5
                                 je nach Serienausstattung auch               ZP40356 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KL1M, CHIS, KL1T, CHIV           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40307 110 Nm
                                 M12x1,5


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         KLETN
ABE / EG-Genehmigung:        H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 74    Daewoo Nexia,           175/65R14                                   A01) bis A10)
              Daewoo Cielo,           E41)K15)                                    S04)
              Daewoo Racer
                                      185/60R14
                                      K15)K17)

                                         195/55R14
                                         K03)K15)K17)K26)
e13*93/81*0006*06E     830/830                                                    4/100/56,5



Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero           185/65R14                                   A02) bis A10)
                                                                                  S04)
                                         195/60R14
                                         A01)K17)
e13*93/81*0007*05E     860/890                                                    4/100/56,5



Typ:                         KLAT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos             175/65R14                                 A02) bis A10)
                                       E55)                                      S04)

                                         185/60R14

                                         195/55R14
                                         A01)K15)
e42001/116*0017*14E    870/840                                                    4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.. , e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            185/65R14                                  A02) bis A10)E03)

                                         195/60R14
                                         A01)K15)
e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                    4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAS                              e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Daewoo Kalos, Lanos bzw. 175/65R14                            A02) bis A10)
                Chevrolet Kalos, Lanos
                (3- und 5-türig)            185/60R14
                                            A01) K03)

                                           195/55R14
                                           A01) K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                             e50*2007/46*0046*..
CHIK                             e11*2001/116*0321*..
KLAS                             e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69       Chevrolet Aveo, Wave       175/65R14                          A02) bis A10)
                (4-türig)
                                           185/60R14
                                           A01) K03)

                                           195/55R14
                                           A01) K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA                            e50*2007/46*0046*..
CHIK                            e11*2001/116*0321*..
KLAS                            e4*2001/116*0063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74       Chevrolet Aveo           165/65R14                            A02) bis A10)
                (3-und 5-türig)          A93)

                                           165/70R14
                                           A01) K38)M00)

                                           175/65R14
                                           A01) K38)

                                           185/60R14
                                           A01) K38)K39)

                                           195/55R14
                                           A01) K04)K39)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS                             e50*2007/46*0006*..
KL1M                             e4*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60       Chevrolet Spark, Spark    155/65R14                         A02) bis A10)
                LPG ww. Matiz             M00)

                                          165/65R14
                                          A01) K01)

                                          175/60R14
                                          A01) K01)K04)

                                          175/65R14
                                          A01) K01)K04)

                                          185/55R14
                                          A01) K01)K04)

                                          185/60R14
                                          A01) K01)K04)

                                          195/55R14
                                          A01) K01)K04)

                                          205/50R14
                                          A01) K01)K02) K28)

                                          205/55R14
                                          A01) K01)K02) K27) K28) K42)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIV                             e50*2007/46*0087*..
KL1T                             e4*2007/46*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Chevrolet Aveo, Aveo LPG 175/80R14                          A02) bis A10)
                                          A93a)N185)                        EF0)

                                          175R14
                                          A93a)N185)

                                          185/70R14
                                          A93a)N195)

                                          185/75R14

                                          195/70R14
                                          A93a)

                                          205/65R14
                                          A93a)

                                          205/70R14
                                          A93a)

                                          215/65R14
                                          A93a)

                                          225/60R14
                                          A01) K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000557-E0-104-13~DW-4-100-56_5-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               13
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E41) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die bereits serienmäßig mit Reifen der Größe 185/60R14
     ausgerüstet sind (Ausführung mit 66 kW Motorleistung).

E55) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     175/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
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Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
     Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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