Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 11a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M1, M2, M3, M4, L8, L65 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 100 Nm M12x1,5 Typ: M1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 41 bis 75 Daihatsu Sirion 165/65R14 A02) bis A10) e6*95/54*0054*05 770/765 4/100/54 RA-000557-B0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 11a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 95 Daihatsu YRV 165/65R14 A02) bis A10) E05) E19) 175/60R14 e6*98/14*0077*03 770/760 4/100/54 Typ: M3 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 76 Daihatsu Sirion 165/65R14 A02) bis A10) A93)E43) E19) 165/70R14 A93)E43)M00) 175/60R14 A93) 175/65R14 A93) 185/55R14 A01)K04) 185/60R14 A01)K04) 195/60R14 A01)K03)K04)K16) e13*2001/116*0147*07 750/860(0) 4/100/54 Typ: M4 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0198*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 67 bis 76 Daihatsu Materia 175/65R14 A02) bis A10) A93) E19) 185/60R14 195/60R14 A01)K03) e13*2001/116*0198*06 830/830(0) 4/100/54 RA-000557-B0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 11a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: L65 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Daihatsu Trevis 155/65R14 A01) bis A10) M00) K01) 165/60R14 K04) 175/60R14 K02)K16) e13*2001/116*0174*04 650/650(0) 4/100/54 Typ: L8 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Daihatsu Copen 165/60R14 M+S A01) bis A10) G01)K34) K01)K02) 175/50R14 M+S e13*2001/116*0120*08 650/450 4/100/54 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000557-B0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 11a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 175/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. RA-000557-B0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-B0-104 Anlage-Nr. : 11a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die ins Radhaus ragende Blechaufwölbung vor der Vorderachse (dahinter liegender Scheinwerfer) ist komplett nach vorne oben zu treiben bis auf die Höhe des sie umgebenden Radhauses. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden und mit Kleber eng am inneren Radhaus zu fixieren (Kontrolle d. Kreisfahrt). K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-B0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx