Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60°
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Impact-Reifen: 155/65R14[590]
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs-
hersteller anbindung Radlast rollumfang stand
Daihatsu 4/100/54,0 6x14 38 415 1800 siehe unten
Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen
Grundgenehmigung Durch-
messer
e6*95/54*0054* M1 SIRION,KIRARA,SINON 13 DA410054-002 J J
e6*98/14*0077* M2 YRV 13 DA410054-004 J J
e13*2001/116*0198* M4 MATERIA 13 DA410054-005 J J
e13*2001/116*0147* M3 SIRION/SUBARU 13 DA410054-006 J J
JUSTY
e13*2001/116*0120* L8 COPEN 13 DA410054-007 J J
e13*2001/116*0174* L65 TREVIS 13 DA410054-008 J J
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Verwendungsbereich
07.07.2014 WOL Akt. a. DB,NN
08.08.2013 WOL Akt.,Typen M3,M4,L65 jetzt aus DB
22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update
22.12.2011 Lb NN
15.07.2011 KWG NT- Stände Akt NN
16.12.2010 ELG NN
09.11.2010 ELG NN
27.05.2010 Wol NN.
15.06.2009 KWG NT- Stände akt. NN
15.01.2008 KWG akt. Typ L65, L8 hinzu K,M,V Auflagen nach EG in DB eingelesen
02.09.08 Wol In DB erfasst
03.01.2008 Ssl akt, M3 und M4 hinzu Grundl. Auswertung
11.06.2007 Wol NN
15.03.2007 Els NN
09.11.2006 Wol KW-von-bis-Form
19.07.06 els nn
22.05.2003 Lb akt., Bremse YRV 95kW ?? deshalb Auflage B21)
15.08.2002 Wol Akt.
14.02.2002 els NN
28.06.2001 Wol Typ M2 hinzu
13.02.2001 Lb NN
15.11.2000 Gro nn
13.07.2000 els Reifenfabrikatsbindungen entfernt
03.07.2000 els aktualisiert
13.03.2000 Gro erstellt
Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
M1, M2, M3, M4, L8, L65 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 100 Nm
M12x1,5
------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ: M1
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 75 Daihatsu Sirion 165/65R14 -79 Serie U=1740 A02) bis A10)
e6*95/54*0054*05 770/765 4/100/54
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 95 Daihatsu YRV 165/65R14 -79 Serie U=1740 A02) bis A10)B21)
E05) E19)
175/60R14 -79 Serie U=1726
e6*98/14*0077*03 770/760 4/100/54
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e13*2001/116*0147*..max.NTvon: 9 NTbis: 10
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 76 Daihatsu Sirion 165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0) A02) bis A10)
51, 64, 67, 76 (Frontantrieb) A93)N175) E19a)
165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0)
A93)M00) N175)
175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0)
A93)
175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)
185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
A01) K04)
195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
A01) K04)
205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
A01) K01)K04) K16)
Achslasten VA/HA:750-750/790-860(-)
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M4 e13*2001/116*0198*..max.NTvon: 0 NTbis: 6
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
67 bis 76 Daihatsu Materia 175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0) A02) bis A10)
67, 76 (Frontantrieb) E19)
185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
A01) K03)
195/60R14 LI86 U1800 M5.5-7.0(6.0)
A01) K03)
205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
A01) K01)
Achslasten VA/HA:830-830/830-830(-)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L65 e13*2001/116*0174*..max.NTvon: 1 NTbis: 4
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Daihatsu Trevis 155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5) A02) bis A10)
43 A01) K01)M00)
165/55R14 LI72 U1641 M4.5-6.0(5.0)
A01) K01)K04)
165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
A01) K01)K04) K16)
Achslasten VA/HA:650-650/650-650(-)
Typ: L8
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Daihatsu Copen 165/60R14 M+S -75 U1690 M4.5- A01) bis A10)
6.0(5.0)EG
G01)K34) K01)K02)
175/50R14 M+S -74 U1623 M5.0-
6.0(5.5)EG
e13*2001/116*0120*08 650/450 EG = Radabdeckung nach EG; Basis Konstruktionsbreite 4/100/54
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
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Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).A93XX
B21) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- belüftete Bremsscheibe Ø234x16 mm.B21Da
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.E05XX
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.E19XX
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.E19aXX
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.G01XX
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX
RA-000557-E0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.K16XX
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die ins Radhaus ragende Blechaufwölbung vor der Vorderachse (dahinter liegender
Scheinwerfer) ist komplett nach vorne oben zu treiben bis auf die Höhe des sie
umgebenden Radhauses. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
auszuschneiden und mit Kleber eng am inneren Radhaus zu fixieren (Kontrolle d.
Kreisfahrt).K34DA
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.M00XX
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.N175XX
EndeAuflagen
Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014
RA-000557-E0-104-11a~DA-4-100-54-ET38_42R460.docx