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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                         42R460
Art des Rades:                                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                                   RONAL
Montageposition:                                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                              42R4604.03
Radgröße:                                                                      6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          100 mm
Lochzahl:                                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                                         68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung:                                                         8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung:                                                         15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung:                                                          Kegel 60°
Zentrierart:                                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                              6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                               590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                        1945 mm
Impact-Reifen:                                                             155/65R14[590]



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug-             Rad-                Radgröße ET           erf.    erf. Ab-   Bearbeitungs-
hersteller            anbindung                                 Radlast rollumfang stand
Daihatsu              4/100/54,0          6x14         38       415     1800       siehe unten

Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ-                    Fahrzeugtyp          Handelsbezeichung     kl.       Bremskontur-Nr.   VA   HA   Bemerkungen
Grundgenehmigung                                                  Durch-
                                                                  messer
e6*95/54*0054*        M1                    SIRION,KIRARA,SINON   13        DA410054-002      J    J
e6*98/14*0077*        M2                    YRV                   13        DA410054-004      J    J
e13*2001/116*0198*    M4                    MATERIA               13        DA410054-005      J    J
e13*2001/116*0147*    M3                    SIRION/SUBARU         13        DA410054-006      J    J
                                            JUSTY
e13*2001/116*0120*    L8                    COPEN                 13        DA410054-007      J    J
e13*2001/116*0174*    L65                   TREVIS                13        DA410054-008      J    J
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
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Verwendungsbereich
07.07.2014         WOL           Akt. a. DB,NN
08.08.2013         WOL           Akt.,Typen M3,M4,L65 jetzt aus DB
22.02.2012         WOL           NN , Aufl-Update
22.12.2011         Lb            NN
15.07.2011         KWG           NT- Stände Akt NN
16.12.2010         ELG           NN
09.11.2010         ELG           NN
27.05.2010         Wol           NN.
15.06.2009         KWG           NT- Stände akt. NN
15.01.2008         KWG           akt. Typ L65, L8 hinzu K,M,V Auflagen nach EG in DB eingelesen
02.09.08           Wol           In DB erfasst
03.01.2008         Ssl           akt, M3 und M4 hinzu Grundl. Auswertung
11.06.2007         Wol           NN
15.03.2007         Els           NN
09.11.2006         Wol           KW-von-bis-Form
19.07.06           els           nn
22.05.2003         Lb            akt., Bremse YRV 95kW ?? deshalb Auflage B21)
15.08.2002         Wol           Akt.
14.02.2002         els           NN
28.06.2001         Wol           Typ M2 hinzu
13.02.2001         Lb            NN
15.11.2000         Gro           nn
13.07.2000         els           Reifenfabrikatsbindungen entfernt
03.07.2000         els           aktualisiert
13.03.2000         Gro           erstellt
Datum              Kurzzeichen   Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
M1, M2, M3, M4, L8, L65             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40345 100 Nm
                                    M12x1,5

------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ:                          M1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 75    Daihatsu Sirion           165/65R14 -79 Serie U=1740           A02) bis A10)


e6*95/54*0054*05   770/765                                                   4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Typ:                         M2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 95    Daihatsu YRV             165/65R14 -79 Serie U=1740                         A02) bis A10)B21)
                                       E05)                                               E19)

                                            175/60R14 -79 Serie U=1726
e6*98/14*0077*03   770/760                                                                4/100/54



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                                 e13*2001/116*0147*..max.NTvon: 9 NTbis: 10
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 76          Daihatsu Sirion          165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0)            A02) bis A10)
51, 64, 67, 76     (Frontantrieb)           A93)N175)                                     E19a)

                                            165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0)
                                            A93)M00) N175)

                                            175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0)
                                            A93)

                                            175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)

                                            185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
                                            A01) K04)

                                            195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
                                            A01) K04)

                                            205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
                                            A01) K01)K04) K16)

                                                    Achslasten VA/HA:750-750/790-860(-)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
M4                                      e13*2001/116*0198*..max.NTvon: 0 NTbis: 6
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
67 bis 76              Daihatsu Materia          175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)                    A02) bis A10)
67, 76                 (Frontantrieb)                                                                  E19)
                                                 185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)

                                                195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
                                                A01) K03)

                                                195/60R14 LI86 U1800 M5.5-7.0(6.0)
                                                A01) K03)

                                                205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
                                                A01) K01)

                                                              Achslasten VA/HA:830-830/830-830(-)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
L65                                    e13*2001/116*0174*..max.NTvon: 1 NTbis: 4
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
43                     Daihatsu Trevis          155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5)                     A02) bis A10)
43                                              A01) K01)M00)

                                                165/55R14 LI72 U1641 M4.5-6.0(5.0)
                                                A01) K01)K04)

                                                165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
                                                A01) K01)K04) K16)

                                                              Achslasten VA/HA:650-650/650-650(-)



Typ:                         L8
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Daihatsu Copen          165/60R14 M+S -75 U1690 M4.5-                                    A01) bis A10)
                                      6.0(5.0)EG
                                      G01)K34)                                                         K01)K02)

                                                175/50R14 M+S -74 U1623 M5.0-
                                                6.0(5.5)EG

e13*2001/116*0120*08   650/450                  EG = Radabdeckung nach EG; Basis Konstruktionsbreite   4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

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A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).A93XX

B21) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø234x16 mm.B21Da

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.E05XX

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.E19XX

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.E19aXX

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.G01XX

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11a
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.K16XX

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende Blechaufwölbung vor der Vorderachse (dahinter liegender
         Scheinwerfer) ist komplett nach vorne oben zu treiben bis auf die Höhe des sie
         umgebenden Radhauses. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
         auszuschneiden und mit Kleber eng am inneren Radhaus zu fixieren (Kontrolle d.
         Kreisfahrt).K34DA

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.M00XX

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.N175XX

EndeAuflagen

Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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