Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB, AC, AD, AF, AG, AH, AL, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm AS, BA4, CA4, CA5, EC8, EC9, M12x1,5 ED2, ED3, ED4, ED6, ED7, ED9, EE8, EE9, EG2, EG3, EG4, EG5, EG6, EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, EJ6, EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4, EP1, EP2, EP4, EU5, EU6, EU7, EU8, GD1, GD5, GE2, GE3, GE6, GG1, GG2, GG3, MA8, MA9, MB1, MB2, MB3, MB4, MB7, MB8, MB9, MC1, MC3 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: AB ABE / EG-Genehmigung: C932 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 77 Honda Prelude 185/65R14 A01) bis A10)K12) 195/60R14 195/65R14 750/750 4/100/56 Typ: BA4 ABE / EG-Genehmigung: E605 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Honda Prelude 185/65R14 A01) bis A10)K12) 195/60R14 870/800 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: AD D300 AC D301 CA4 D990 CA5 D991 CA5 D991/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 101 Honda Accord, 185/60R14 A01) bis A10)K12) Honda Accord Aerodeck G01) 185/65R14 195/60R14 195/65R14 4/100/56 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typen: ABE / EG-Genehmigung: AF D302 AL D303 AG D304 AH D305 ED3 E965 ED2 E713 ED3 F311 ED4 E714 ED6 F180 ED7 E718 ED9 E715 EC8 E716 EC9 E717 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 96 Civic 175/65R14 A01) bis A10)K12) 185/60R14 720/700 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EE8 F468 EE9 F469 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Civic 175/65R14 A01) bis A10)K12) 185/60R14 720/700 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG3 F876 EG4 F877 EG8 F875 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Civic 175/65R14 A01) bis A10)K12) 185/60R14 195/60R14 800/750 4/100/56 Typ: EG5 ABE / EG-Genehmigung: F878 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Honda Civic 175/65R14 M+S A01) bis A10)K12) 185/60R14 195/60R14 800/730 4/100/56 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EG6 F879 EG9 F884 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 Civic 195/60R14 M+S A01) bis A10)K12) 810/750 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EH9 F883 EJ1 G623 EJ2 G624 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Civic 175/65R14 M+S A01) bis A10)K12) 185/60R14 820/750 4/100/56 Typ: AS ABE / EG-Genehmigung: E166 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Honda CRX 185/60R14 A02) bis A10) 690/640 4/100/56 Typ: EG2 ABE / EG-Genehmigung: G069; e6*93/81*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 Honda CRX 175/65R14 M+S A02) bis A10) 185/65R14 M+S 195/60R14 835/750 4/100/56 Typ: EH6 ABE / EG-Genehmigung: G070; e6*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Honda CRX 175/65R14 M+S A02) bis A10) 185/60R14 835/750 4/100/56 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MA8 G916 MA8 e11*93/81*0018*.. MA9 G917 MA9 e11*93/81*0022*.. MB1 G918 MB1 e11*93/81*0023*.. MB2 e11*96/27*0067*.. MB3 e11*96/27*0068*.. MB4 e11*96/27*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 93 Civic 175/65R14 A02) bis A10) E05) E03) 185/60R14 195/55R14 195/60R14 205/55R14 845/840 4/100/56 Typ: MB7 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 77 Civic 185/60R14 A02) bis A10) E05) 185/65R14 E05) 195/60R14 205/55R14 835/750 4/100/56 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EJ9 e6*93/81*0006*.. EK3 e6*93/81*0007*.. EK1 e6*93/81*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 84 Civic 175/65R14 A02) bis A10) 185/60R14 195/55R14 195/60R14 G20) 205/55R14 A01)K15) 850/810 4/100/56 Typ: EK4 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 Civic 185/65R14 M+S A02) bis A10) 835/750 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EJ6 e6*93/81*0013*.. EJ8 e6*93/81*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Civic 175/65R14 A02) bis A10) 185/60R14 195/55R14 195/60R14 G20) 205/55R14 A01)K15) 850/810 4/100/56 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typen: ABE / EG-Genehmigung: MB8 e11*96/79*0087*.. MB9 e11*96/79*0088*.. MC1 e11*96/79*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Civic Aerodeck 185/60R14 A02) bis A10) 195/55R14 195/60R14 205/55R14 850/810 4/100/56 Typ: MC3 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 77 Civic Aerodeck 185/65R14 A02) bis A10) 195/60R14 205/60R14 940/840 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EU5 e11*98/14*0158*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EP1 e11*98/14*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Honda Civic 185/70R14 A02) bis A10) 195/65R14 860/820 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EU6 e11*98/14*0159*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EP2 e11*98/14*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 Honda Civic 185/70R14 A02) bis A10) 195/65R14 860/820 4/100/56 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EP4 e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Honda Civic 185/70R14 A02) bis A10) 195/65R14 950/810 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: GD5 e6*98/14*0087*.. GE2 e6*2001/116*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 Honda Jazz 175/65R14 A02) bis A10) 185/60R14 195/60R14 A01)K40) 800/730 4/100/56 Typen: ABE / EG-Genehmigung: GD1 e6*98/14*0088*.. GE3 e6*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 Honda Jazz 175/65R14 A02) bis A10) 185/60R14 195/60R14 A01)K40) 800/730 4/100/56 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE6 e6*2001/116*0126*.. GG1 e6*2001/116*0125*.. GG2 e6*2001/116*0127*.. GG3 e6*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 175/65R14 A02) bis A10) A01) E09)K03) EF0) 175/65R14 M+S A01) E09)K03) 185/60R14 A01) E09)K01) K04) RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E09) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 14-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der Radmitte um- und eng anzulegen. - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014 RA-000557-C0-104-12a~HO-4-100-56-ET38_42R460.docx