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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    1/6                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R460
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R4604.03
Radgröße:                                                    6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                              590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1945 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
LC, MC, MCT, MXI, PA, PAG,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP 40345 110 Nm
PB, TB, TBI                        M12x1,5

Typ:                         LC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 75    Accent                   175/65R14                              A02) bis A08)A10)
                                                                              S02)
                                         185/60R14
                                         A09)

                                         175/65R14 M+S
                                         A93)
e4*98/14*0037*14E   820/850                                                  4/100/54




RA-000557-A0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    2/6                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         TB
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 81    Getz                     165/65R14                         A02) bis A10)
                                       E05)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         175/65R14 M+S
                                         A93)

                                         185/60R14

                                         205/55R14
                                         A01)K03)K04)K16)
e4*98/14*0066*16E      900/830                                           4/100/54



Typ:                         TBI
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 78    Getz                    165/65R14                          A02) bis A10)
                                      E05)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         175/65R14 M+S
                                         A93)

                                         185/60R14

                                         205/55R14
                                         A01)K03)K04)K16)
e4*2001/116*0123*04E   860/830                                           4/100/54



Typ:                         MXI
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 46    Atos-Prime              165/60R14                          A01) bis A10)
                                                                         K15)K42)
                                                                         S02)
e11*200/116*0220*05    715/690(0)                                        4/100/54,0




RA-000557-A0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    3/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         MC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71 bis 82    Accent                  175/70R14                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        185/65R14
                                        A93)

                                        195/60R14
                                        A93)
e4*200/116*0103*07    910/850(0)                                        4/100/54,0



Typ:                         MCT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71 bis 82    Accent                  175/70R14                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        185/65R14
                                        A93)

                                        195/60R14
                                        A93)
e4200/116*0110*07     910/850(0)                                        4/100/54,0



Typ:                         PA
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 57    i10                     165/60R14                         A01) bis A10)
                                      T75)                              K04)

                                        165/65R14
                                        K13)

                                        175/50R14
                                        K01)T74)

                                        175/60R14
                                        K01)

                                        185/50R14
                                        K01)T77)

                                        185/55R14
                                        K01)
e4*2001/116*0131*03   830/740(0)                                        4/100/54,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    4/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         PAG
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 57    i10 LPG                 165/60R14                         A01) bis A10)
                                                                        K04)
                                        165/65R14
                                        K13)

                                        175/50R14
                                        K01)

                                        175/60R14
                                        K01)

                                        185/50R14
                                        K01)

                                        185/55R14
                                        K01)
e11*2001/116*0357*01   750/740(0)                                       4/100/54,0



Typ:                         PB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 94    i20                     175/70R14                         A01) bis A10)
                                      A93)                              K01)K04)
                                                                        S08)
                                        175/65R14
                                        A93)

                                        185/65R14

                                        195/60R14

                                        205/60R14

e11*2001/116*0333*02   920/840(0)                                       4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000557-A0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    5/6                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000557-A0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    6/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460



K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K42) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante im Bereich von ca. 50 mm vor bis 50 mm
     hinter der Radmitte umzulegen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
     entfernen.

T74) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 750 kg bei LI 74 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 375 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010


RA-000557-A0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.doc