Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
LC, MC, MCT, MXI, PA, PAG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 110 Nm
PB, PBT, TB, TBI M12x1,5
Typ: LC
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 75 Accent 175/65R14 A02) bis A10)
S02)
185/60R14
A09)
175/65R14 M+S
A93)
e4*98/14*0037*14E 820/850 4/100/54
RA-000557-B0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.docx
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Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: TB
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81 Getz 165/65R14 A02) bis A10)
E05)
175/65R14
A93)
175/65R14 M+S
A93)
185/60R14
205/55R14
A01)K03)K04)K16)
e4*98/14*0066*16E 900/830 4/100/54
Typ: TBI
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 78 Getz 165/65R14 A02) bis A10)
E05)
175/65R14
A93)
175/65R14 M+S
A93)
185/60R14
205/55R14
A01)K03)K04)K16)
e4*2001/116*0123*04E 860/830 4/100/54
Typ: MXI
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 46 Atos-Prime 165/60R14 A01) bis A10)
K15)K42)
S02)
e11*200/116*0220*05 715/690(0) 4/100/54,0
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: MC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 175/70R14 A02) bis A10)
A93)
185/65R14
A93)
195/60R14
A93)
e4*200/116*0103*10 910/850(0) 4/100/54,0
Typ: MCT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 175/70R14 A02) bis A10)
A93)
185/65R14
A93)
195/60R14
A93)
e4200/116*0110*12 910/850(0) 4/100/54,0
Typ: PA
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 63 i10 165/60R14 A01) bis A10)
T75) K04)
165/65R14
K13)
175/50R14
K01)T74)
175/60R14
K01)
185/50R14
K01)T77)
185/55R14
K01)
e4*2001/116*0131*05 830/750(0) 4/100/54,0
RA-000557-B0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: PAG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 57 i10 LPG 165/60R14 A01) bis A10)
K04)
165/65R14
K13)
175/50R14
K01)
175/60R14
K01)
185/50R14
K01)
185/55R14
K01)
e11*2001/116*0357*02 750/740(0) 4/100/54,0
Typ: PB
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 175/70R14 A01) bis A10)
A93) K01)K04)S08)
175/65R14
A93)
185/65R14
195/60R14
205/60R14
e11*2001/116*0333*04 920/840(0) 4/100/54
RA-000557-B0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: PBT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46* 0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 175/70R14 A01) bis A10)
A93) K01)K04)S08)
175/65R14
A93)
185/65R14
195/60R14
205/60R14
e11*2007/46*0129*01 920/840(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000557-B0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000557-B0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K42) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante im Bereich von ca. 50 mm vor bis 50 mm
hinter der Radmitte umzulegen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
T74) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 750 kg bei LI 74 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 375 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.02.2012
RA-000557-B0-104-11b~HY-4-100-54-ET38_42R460.docx