Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12b Seite / Page: 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60° Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Impact-Reifen: 155/65R14[590] Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Kia 4/100/56,0 6x14 38 435 1820 siehe unten Fahrzeugtypen Handelsbezeichnung Bremskontur Ergebnis i.O. n.i.O. FA Kia Sephia X FB Kia Shuma X RA-000557-E0-104-12b~KI-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12b Seite / Page: 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Verwendungsbereich 31.05.2010 Wol NN 15.06.2009 KWG NN 02.09.08 Wol In DB erfasst 02.09.2008 Wol NN 11.06.2007 Wol NN 15.03.2007 els NN 09.11.2006 Wol KW-von-bis-Form 09.11.2006 Wol nn 20.07.06 els nN 30.03.06 Wol NN 15.08.02 Wol NN 14.02.2002 els NN 25.09.2001 Lb Kia Shuma II hinzu, Vergleich der Prüfergebnisse zeigte das Shuma und Shuma II gleich sind somit Prüfergebnisse auf Shuma mit übernommen 13.02.2001 Lb NN 21.11.2000 Gro Akt. 11.07.2000 Lb Reifenfabrikatsbindungen überprüft, ggf. geändert bzw. Reifengröße gestrichen 14.03.2000 Gro Akt. (nur EG 98/14) 28.10.1999 Gro Aufl. 1 entfernt bei Shuma 07.09.1998 Wol Typ FB hinzu 13.02.1998 Wol aktualisiert FA mit EG-BE hinzu 04.02.1997 Els aktualisiert 07.01.1997 Wol aktualisiert 11.06.1996 Lb aktualisiert 15.12.95 Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FA, FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40333 110 Nm M12x1,5 ------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------ Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: G485; e13*95/54*0021* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 82 Kia Sephia 185/60R14 -82 A01) bis A10) (4-türig Stufenheck, B16)K49)K50) 4-türig Schrägheck) 195/60R14 -85 G01) G485/NT05 860/860860/860 4/100/56 e13*96/27*0021*03E RA-000557-E0-104-12b~KI-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12b Seite / Page: 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Typ: FB ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 84 Kia Shuma, 185/65R14 -85 Serie U=1820 A02) bis A10) Kia Shuma II (4-türig Stufenheck, 195/60R14 -85 U=1800 4-türig Schrägheck) e4*96/27*0024*03 870/900 4/100/56 e4*98/14*0024*11 ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000557-E0-104-12b~KI-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12b Seite / Page: 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B16) Auf einen ausreichenden Abstand von mindestens 10 mm zum Handbremsseil an Achse 2 ist zu achten. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten ist die Blechlasche im Radhaus im Bereich des Übergangs zum hinteren Stoßfänger nach oben zu biegen. Typ FA K50) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante ab Oberkante Stoßfänger umzulegen. Typ FA EndeAuflagen Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-E0-104-12b~KI-4-100-56-ET38_42R460.docx