Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DB, DE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 110 Nm
DE1, DEE, DW, EC, NA, NB, M12x1,5
NBD
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: BG
ABE / EG-Genehmigung: F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 76 Mazda 323 165/70R14 A01) bis A10)
E03)K03a)K04a)
165/65R14
41 bis 76 Mazda 323 F 175/65R14
185/60R14
K14)
94 Mazda 323, 175/60R14 M+S
Mazda 323 F
185/60R14
K14)
F276/Nt04E 860/820 4/100/54,1
Typ: BG8
ABE / EG-Genehmigung: F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 120 Mazda 323 4WD 175/65R14 A01) bis A10)
E03)K03a)K04a)
185/60R14
K14)
195/60R14
K14)
F545/NT3E 920/870 4/100/54,1
Typ: NA
ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda MX-5 185/60R14 A02) bis A10)
195/60R14
175/65R14 M+S
e2*93/81*0163*00E 620/645 4/100/54,1
620/645
Typ: EC
ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Mazda MX-3 185/65R14 A02) bis A10)
E03)
195/60R14
205/60R14
e2*96/79*0027*00E 855/705 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: DB
ABE / EG-Genehmigung: F706
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
36 bis 53 Mazda 121 165/65R14 A02) bis A10)
175/60R14
185/60R14
A01)K52)
F706/Nt03E 700/695 4/100/54,1
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323, 175/60R14 A02) bis A10)
Mazda 323 S, E08)
Mazda 323 C,
Mazda 323 P 175/65R14
(Serie 13Zoll oder
14Zoll mit 175/65R14 oder 185/60R14
185/65R14)
185/65R14
G21)
195/55R14
195/60R14
G21)
65 bis 84 Mazda 323, 185/60R14
Mazda 323 F
(Serie 185/65R14 ww. 185/65R14
195/55R15)
195/60R14
G878/NT05 950/830 4/100/54,1
e13*96/27*0023*04 945/820
Typ: NB
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 185/60R14 A02) bis A10)
E05) E03)
185/65R14
195/60R14
175/65R14 M+S A02) bis A10)
E05)
175/70R14 M+S
e11*98/14*0083*05E 655/665 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: NBD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 Mazda MX-5 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
185/65R14
195/60R14
e1*98/14*0192*01 645/665 4/100/54,1
Typ: DW
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 55 Mazda Demio 175/60R14 A02) bis A10)
185/55R14
195/55R14
e11*98/14*0093*02E 780/755 4/100/54,0
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 175/65R14 A02) bis A10)
A91)E05)
185/60R14
A91)
185/65R14
A91)
195/60R14
e11*98/14*0094*07E 960/865 4/100/54,0
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 72 Mazda 323 175/65R14 A02) bis A10)
A91)E05)
185/60R14
A91)
185/65R14
A91)
195/60R14
e11*98/14*0181*00E 875/865 4/100/54,0
Typ: DE
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76 Mazda 2 175/65R14 M+S A02) bis A10)
175/65R14
E05)
185/60R14
A93)
195/55R14
A01)K03)
195/60R14
A01)K03)
e13*2001/116*0254*03 850/755 4/100/54,0
Typ: DE1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 Mazda 2 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
A93)
195/55R14
A01)K03)
195/60R14
A01)K03)
e13*2001/116*0255*02 805/745 4/100/54,0
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: DEE
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Mazda 2 LPG 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
A93)
195/55R14
A01)K03)
195/60R14
A01)K03)
e13*2007/46*1070*00 790/750 4/100/54,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausaus-
schnittkanten an Achse 2 ab Türunterkante bis ca. 200 mm nach oben umzulegen.
Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-A0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.doc