Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BA, BG, BJ, BJD, DB, DE, DE1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm DEE, DW, EC, NA, NB, NBD M12x1,5 RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: BG ABE / EG-Genehmigung: F276 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 41 bis 76 Mazda 323 165/70R14 A01) bis A10) M00) E03)K03a)K04a) 165/65R14 41 bis 76 Mazda 323 F 175/65R14 185/60R14 K14) 94 Mazda 323, 175/60R14 M+S Mazda 323 F 185/60R14 K14) F276/Nt04E 860/820 4/100/54,1 Typ: NA ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda MX-5 185/60R14 A02) bis A10) 195/60R14 175/65R14 M+S e2*93/81*0163*00E 620/645 4/100/54,1 Typ: EC ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 79 Mazda MX-3 185/65R14 A02) bis A10) E03) 195/60R14 205/60R14 e2*96/79*0027*00E 855/705 4/100/54,1 Typ: DB ABE / EG-Genehmigung: F706 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 36 bis 53 Mazda 121 165/65R14 A02) bis A10) 175/60R14 185/60R14 A01)K52) F706/Nt03E 700/695 4/100/54,1 RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 84 Mazda 323, 175/60R14 A02) bis A10) Mazda 323 S, E08) Mazda 323 C, Mazda 323 P 175/65R14 (Serie 13Zoll oder 14Zoll mit 175/65R14 oder 185/60R14 185/65R14) 185/65R14 G21) 195/55R14 195/60R14 G21) 65 bis 84 Mazda 323, 185/60R14 Mazda 323 F (Serie 185/65R14 ww. 185/65R14 195/55R15) 195/60R14 e13*96/27*0023*04 945/820 4/100/54,1 Typ: NB ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda MX-5 185/60R14 A02) bis A10) E05) E03) 185/65R14 195/60R14 175/65R14 M+S A02) bis A10) E05) 175/70R14 M+S e11*98/14*0083*05E 655/665 4/100/54,1 RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: NBD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 Mazda MX-5 175/65R14 A02) bis A10) 185/60R14 185/65R14 195/60R14 e1*98/14*0192*01 645/665 4/100/54,1 Typ: DW ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 46 bis 55 Mazda Demio 175/60R14 A02) bis A10) 185/55R14 195/55R14 e11*98/14*0093*02E 780/755 4/100/54,0 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 84 Mazda 323 175/65R14 A02) bis A10) A91)E05) 185/60R14 A91) 185/65R14 A91) 195/60R14 e11*98/14*0094*07E 960/865 4/100/54,0 RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 72 Mazda 323 175/65R14 A02) bis A10) A91)E05) 185/60R14 A91) 185/65R14 A91) 195/60R14 e11*98/14*0181*00E 875/865 4/100/54,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e13*2001/116*0254*.. DE1 e13*2001/116*0255*.. DEE e13*2007/46*1070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 175/65R14 A02) bis A10) N185) 175/65R14 M+S 185/60R14 A93) 195/55R14 A01) K03) 195/60R14 A01) K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausausschnittkanten an Achse 2 ab Türunterkante bis ca. 200 mm nach oben umzulegen. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-C0-104 Anlage-Nr. : 11d Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014 RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx