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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R460
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R4604.03
Radgröße:                                                6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1945 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BA, BG, BJ, BJD, DB, DE, DE1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 110 Nm
DEE, DW, EC, NA, NB, NBD      M12x1,5




RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         BG
ABE / EG-Genehmigung:        F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 76    Mazda 323                 165/70R14                         A01) bis A10)
                                        M00)                              E03)K03a)K04a)

                                        165/65R14

 41 bis 76          Mazda 323 F         175/65R14

                                        185/60R14
                                        K14)
 94                 Mazda 323,          175/60R14 M+S
                    Mazda 323 F
                                        185/60R14
                                        K14)
F276/Nt04E          860/820                                               4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5              185/60R14                           A02) bis A10)

                                        195/60R14

                                        175/65R14 M+S
e2*93/81*0163*00E   620/645                                               4/100/54,1



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 79    Mazda MX-3              185/65R14                           A02) bis A10)
                                                                          E03)
                                        195/60R14

                                        205/60R14
e2*96/79*0027*00E   855/705                                               4/100/54,1



Typ:                         DB
ABE / EG-Genehmigung:        F706
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 36 bis 53    Mazda 121                 165/65R14                         A02) bis A10)

                                        175/60R14

                                        185/60R14
                                        A01)K52)
F706/Nt03E          700/695                                               4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                            BA
ABE / EG-Genehmigung:           G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323,                 175/60R14                         A02) bis A10)
              Mazda 323 S,               E08)
              Mazda 323 C,
              Mazda 323 P                175/65R14
              (Serie 13Zoll oder
              14Zoll mit 175/65R14 oder 185/60R14
              185/65R14)
                                            185/65R14
                                            G21)

                                            195/55R14

                                            195/60R14
                                            G21)
 65 bis 84           Mazda 323,             185/60R14
                     Mazda 323 F
                     (Serie 185/65R14 ww.   185/65R14
                     195/55R15)
                                            195/60R14
e13*96/27*0023*04    945/820                                               4/100/54,1



Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               185/60R14                           A02) bis A10)
                                       E05)                                E03)

                                            185/65R14

                                            195/60R14

                                            175/65R14 M+S                  A02) bis A10)
                                                                           E05)
                                            175/70R14 M+S

e11*98/14*0083*05E   655/665                                               4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
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Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         NBD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81           Mazda MX-5               175/65R14                         A02) bis A10)

                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14

e1*98/14*0192*01     645/665                                             4/100/54,1



Typ:                         DW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 55    Mazda Demio              175/60R14                         A02) bis A10)

                                         185/55R14

                                         195/55R14
e11*98/14*0093*02E   780/755                                             4/100/54,0



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                175/65R14                         A02) bis A10)
                                       A91)E05)

                                         185/60R14
                                         A91)

                                         185/65R14
                                         A91)

                                         195/60R14
e11*98/14*0094*07E   960/865                                             4/100/54,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323                175/65R14                               A02) bis A10)
                                       A91)E05)

                                              185/60R14
                                              A91)

                                              185/65R14
                                              A91)

                                              195/60R14
e11*98/14*0181*00E   875/865                                                   4/100/54,0



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                                  e13*2001/116*0254*..
DE1                                 e13*2001/116*0255*..
DEE                                 e13*2007/46*1070*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76            Mazda 2, Mazda 2 LPG    175/65R14                         A02) bis A10)
                                             N185)

                                              175/65R14 M+S

                                              185/60R14
                                              A93)

                                              195/55R14
                                              A01) K03)

                                              195/60R14
                                              A01) K03)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten an Achse 2 ab Türunterkante bis ca. 200 mm nach oben
     umzulegen.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
     serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
     erforderlich sein.




RA-000557-C0-104-11d~MA-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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