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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11e
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                        42R460
Art des Rades:                                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                                  RONAL
Montageposition:                                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                             42R4604.03
Radgröße:                                                                     6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                         100 mm
Lochzahl:                                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                                        68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung:                                                        8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung:                                                        15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung:                                                         Kegel 60°
Zentrierart:                                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                              590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                       1945 mm
Impact-Reifen:                                                            155/65R14[590]



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
 Fahrzeug-              Rad-              Radgröße ET          erf.    erf. Ab-   Bearbeitungs-
 hersteller             anbindung                              Radlast rollumfang stand
 Nissan                 4/100/54          6x14         38      350     1702       Siehe unten

Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ-                    Fahrzeugtyp         Handelsbezeichung     kl.       Bremskontur-Nr.   VA   HA   Bemerkungen
Grundgenehmigung                                                 Durch-
                                                                 messer
e6*2001/116*0124*     HF                   PIXO                  14        NI410054-001      J    J


Verwendungsbereich
08.08.2013           WOL                  Akt. , Typ HF jetzt aus DB

RA-000557-E0-104-11e~NI-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11e
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


09.07.2012      KWG            NN
22.02.2012      WOL            NN , Aufl-Update
22.12.2011      Lb             NN
15.07.2011      KWG            NN
09.11.2010      ELG            NN
31.05.2010      Wol            NN
15.06.2009      KWG            Mit Typ HF erstellt Grundlage Auswertung
Datum           Kurzzeichen    Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
HF                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         ZP40378 110 Nm
                                   M12x1,25

------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HF                             e6*2001/116*0124*..max.NTvon: 4 NTbis: 5
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Nissan Pixo             155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5)             A02) bis A10)
50                                      A01) K03)K04) M00)

                                         165/55R14 LI72 U1641 M4.5-6.0(5.0)
                                         A01) A93a)K01) K04)

                                         165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
                                         A01) K01)K04) K45)

                                         185/50R14 LI77 U1653 M5.0-6.5(6.0)
                                         A01) K01)K02) K45)

                                                 Achslasten VA/HA:700-700/650-650(-)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).A93aXX

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX




RA-000557-E0-104-11e~NI-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.K45NI

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.M00XX

----Auflagentexte-Ende----

Die Anlage Nr. 11e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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