Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11e Seite / Page: 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60° Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Impact-Reifen: 155/65R14[590] Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Link zur Festigkeitsprüfung Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Nissan 4/100/54 6x14 38 350 1702 Siehe unten Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68 FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen Grundgenehmigung Durch- messer e6*2001/116*0124* HF PIXO 14 NI410054-001 J J Verwendungsbereich 08.08.2013 WOL Akt. , Typ HF jetzt aus DB RA-000557-E0-104-11e~NI-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11e Seite / Page: 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 09.07.2012 KWG NN 22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update 22.12.2011 Lb NN 15.07.2011 KWG NN 09.11.2010 ELG NN 31.05.2010 Wol NN 15.06.2009 KWG Mit Typ HF erstellt Grundlage Auswertung Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment HF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40378 110 Nm M12x1,25 ------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------ Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): HF e6*2001/116*0124*..max.NTvon: 4 NTbis: 5 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Nissan Pixo 155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5) A02) bis A10) 50 A01) K03)K04) M00) 165/55R14 LI72 U1641 M4.5-6.0(5.0) A01) A93a)K01) K04) 165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0) A01) K01)K04) K45) 185/50R14 LI77 U1653 M5.0-6.5(6.0) A01) K01)K02) K45) Achslasten VA/HA:700-700/650-650(-) ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000557-E0-104-11e~NI-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11e Seite / Page: 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).A93aXX K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX RA-000557-E0-104-11e~NI-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11e Seite / Page: 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante umzulegen.K45NI M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.M00XX ----Auflagentexte-Ende---- Die Anlage Nr. 11e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014 RA-000557-E0-104-11e~NI-4-100-54-ET38_42R460.docx