Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                          : NISSAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 14 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                   last       umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                (kg)       (mm)     datum
4.035               42R4604.03                   5 Ø59,1 Ø68               59,1   Kunststoff    590      1940    01//04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : NISSAN
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : ZP-NR. 40352
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
N15          e1*93/81*0025*..  55 - 73 175/65R14                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                           12K; 51A; 71E; 721;
                                       185/65R14                  51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                       185/65R14-86                                           74P
                                       195/60R14-85               11A; 367

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
K 10         C950, C950/1      37 - 44 175/60R14-77               11A; 21B; 22B; 22G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/55R14-78               11A; 21B; 22B; 22G      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
K11            e11*93/81*0021*..,      40 - 60    165/60R14-75                            10B; 11B; 11G; 11H;
               G220                               185/50R14 77    11A; 21M; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
                                                  185/55R14-78    11A; 21M; 22B; 24J;     725; 729; 73C; 74A;
                                                                  24M; 54A                74P

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN SUNNY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
B 12         E301             40 - 66             175/65R14-82    11A; 22B; 22G; 33J          10B; 11B; 11G; 11H;
N 13         E287                                 185/60R14-82    11A; 22B; 22G; 33J          12A; 51A; 71E; 721;
                              81 - 92             185/60R14       11A; 22B; 22G; 51G          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
CN14/EN14      EBE                     55 - 66    175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14-82                                12A; 51A; 71E; 721;
                                       66         175/65R14       51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                                  195/55R14-82    51R                         74P
                                                  205/55R14-85    51R




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN SUNNY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
N 14         F666              55 - 66 175/65R14-82                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                           12A; 51A; 71E; 721;
                               66      175/65R14                  51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                       195/55R14-82               51R                         74P
                               105     195/55R14                  51G
                                       205/55R14-85
Y 10         e1*93/81*0026*..  55 - 66 175/65R14-82                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                       195/55R14-82                                           725; 729; 73C; 74A;
                               66      205/55R14-85                                           74P
Y 10         F727              55 - 66 175/65R14-82                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
Y 10 L         F672                  55 - 66   175/65R14-82                                   Frontantrieb;
                                               185/60R14-82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R14-82                                   12A; 51A; 71E; 721;
                                     66        205/55R14-85       nicht bei 13" Serie         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:    NISSAN 100 NX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
B 13         F673             66 - 75 175/65R14                   51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                       195/55R14-82                                           725; 729; 73C; 74A;
                              66 - 105 205/55R14-85                                           74P
                              75 - 105 195/55R14                  51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51R) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     13-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 8                                                           Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.