Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B12, B13, K11, N13, N14, N15, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40352 110 Nm
Y10 M12x1,25
RA-000557-E0-104-15~NI-4-100-59-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: N13
ABE / EG-Genehmigung: E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Nissan Sunny, 175/65R14 A02) bis A10)
Nissan Sunny K E03)
(Stufenheck, Schrägheck) 185/60R14
E287/Nt05E 840/750 4/100/59,1
Typ: B12
ABE / EG-Genehmigung: E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 92 Nissan Sunny, 175/65R14 A02) bis A10)
Nissan Sunny K E03)
185/60R14
E301/Nt04E 890/810 4/100/59,1
Typ: N14
ABE / EG-Genehmigung: F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Nissan Sunny 175/65R14 A02) bis A10)
(Stufenheck, Steilheck, E03)
Schrägheck) 185/60R14
195/55R14
205/55R14
E01)
105 Nissan Sunny 195/55R14
(Stufenheck, Steilheck,
Schrägheck) 205/55R14
F666/Nt05E 830/760 4/100/59,1
Typ: Y10
ABE / EG-Genehmigung: F672 ; e1*93/81*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 75 Nissan Sunny 175/65R14 A02) bis A10)
(Kombi)
185/60R14
F672/Nt04E 830/935 4/100/59,1
e1*93/81*0016*02E 850/860
RA-000557-E0-104-15~NI-4-100-59-ET38_42R460.docx
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: B13
ABE / EG-Genehmigung: F673
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 75 Nissan 100 NX 175/65R14 A02) bis A10)
E03)
185/60R14
195/55R14
205/55R14
E01)
105 Nissan 100 NX 195/55R14
205/55R14
F673/Nt03E 905/730 4/100/59,1
Typ: Y10
ABE / EG-Genehmigung: F727
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Nissan Sunny Van 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
F727/Nt03E 830/935 4/100/59,1
Typ: K11
ABE / EG-Genehmigung: G220 ; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 60 Nissan Micra 165/60R14 A02) bis A10)
185/50R14
A01)K31)
195/45R14
A01)K31)
G220/Nt04E 700/710 4/100/59,1
e11*93/81*0021*08E 760/760
RA-000557-E0-104-15~NI-4-100-59-ET38_42R460.docx
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Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: N15
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 73 Nissan Almera 175/65R14 A02) bis A10)
E05)
185/65R14
G06)
185/60R14
195/60R14
e1*93/81*0025*03E 920/825 4/100/59,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000557-E0-104-15~NI-4-100-59-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G06) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13 ausgerüstet sind,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 kW - Motor, die serienmäßig nur die
Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, sind Auflagen K24) und A01)
anzuwenden.
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-E0-104-15~NI-4-100-59-ET38_42R460.docx