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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    1/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R460
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R4604.03
Radgröße:                                                   6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            5 Ø68 Ø59.1
geprüfte Radlast:                                            590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1945 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Company Ltd. Tokyo / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
B12, B13, K11, N13, N14, N15, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP 40352 110 Nm
Y10                           M12x1,25




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    2/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                           N13
ABE / EG-Genehmigung:          E287
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Nissan Sunny,                   175/65R14                         A02) bis A10)
              Nissan Sunny K                                                    E03)
              (Stufenheck, Schrägheck)        185/60R14

E287/Nt05E          840/750                                                     4/100/59,1



Typ:                         B12
ABE / EG-Genehmigung:        E301
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 92    Nissan Sunny,                   175/65R14                         A02) bis A10)
              Nissan Sunny K                                                    E03)
                                              185/60R14

E301/Nt04E          890/810                                                     4/100/59,1



Typ:                            N14
ABE / EG-Genehmigung:           F666
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Nissan Sunny                    175/65R14                         A02) bis A10)
              (Stufenheck, Steilheck,                                           E03)
              Schrägheck)                     185/60R14

                                              195/55R14

                                              205/55R14
                                              E01)
 105                Nissan Sunny              195/55R14
                    (Stufenheck, Steilheck,
                    Schrägheck)               205/55R14
F666/Nt05E          830/760                                                     4/100/59,1



Typ:                         Y10
ABE / EG-Genehmigung:        F672 ; e1*93/81*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 75    Nissan Sunny             175/65R14                                A02) bis A10)
              (Kombi)
                                       185/60R14

F672/Nt04E          830/935                                                     4/100/59,1
e1*93/81*0016*02E   850/860




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         B13
ABE / EG-Genehmigung:        F673
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 75    Nissan 100 NX             175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                          E03)
                                        185/60R14

                                        195/55R14

                                        205/55R14
                                        E01)
105                  Nissan 100 NX      195/55R14

                                        205/55R14
F673/Nt03E           905/730                                              4/100/59,1



Typ:                         Y10
ABE / EG-Genehmigung:        F727
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 66    Nissan Sunny Van          175/65R14                         A02) bis A10)

                                        185/60R14
F727/Nt03E           830/935                                              4/100/59,1



Typ:                         K11
ABE / EG-Genehmigung:        G220 ; e11*93/81*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 60    Nissan Micra            165/60R14                           A02) bis A10)

                                        185/50R14
                                        A01)K31)

                                        195/45R14
                                        A01)K31)
G220/Nt04E           700/710                                              4/100/59,1
e11*93/81*0021*08E   760/760




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         N15
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 73    Nissan Almera            175/65R14                         A02) bis A10)
                                       E05)

                                         185/65R14
                                         G06)

                                         185/60R14

                                         195/60R14
e1*93/81*0025*03E   920/825                                              4/100/59,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E01) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G06) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R13 ausgerüstet sind,
     sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit dem 40 kW - Motor, die serienmäßig nur die
     Bereifungsgröße 155/70R13 eingetragen haben, sind Auflagen K24) und A01)
     anzuwenden.


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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