Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MATRA (F), NISSAN, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4.034 42R4604.03 5 Ø60,1 Ø68 60,1 Kunststoff 590 1940 01//04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40364 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 165/80R14 51G; 56G Stufenheck; 175/70R14 84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/70R14 88 12A; 51A; 71E; 721; 195/65R14 89 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76J SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 77 185/70R14 88 Kombi; 195/65R14 89 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J SD e2*2001/116*0314*.. 50 - 64 165/80R14 85 56G Schrägheck; 175/70R14 84 Frontantrieb; 185/65R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 185/70R14 88 12A; 51A; 71E; 721; 195/65R14 89 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40364 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 113 Nm Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 65 165/70R14 51G; 56G Pkw geschlossen; 175/65R14 82 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 185/65R14 86 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 74P; 74U; 76J Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MATRA (F), RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40364 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; B/C 53; B/C 57; D 53; DA; EA; KA; L 53; LA; X 53 100 Nm für Typ : B; B56; J 63; JA; N; 57 105 Nm für Typ : SR Verkaufsbezeichnung: LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G; 56G Stufenheck; 175/70R14 84 5EA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/70R14 88 12A; 51A; 71E; 721; 195/65R14 89 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76J SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/70R14 88 Kombi; 195/65R14 89 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 74U; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.., 40 - 66 185/60R14-82 11A; 22D; 367 10B; 11G; 11H; 12A; e2*98/14*0126*.. 40 - 72 165/65R14 51G 51A; 71E; 721; 725; 175/60R14 79 51J 729; 73C; 74A; 74H; 42 - 72 175/65R14 51G 74P; 76J 79 185/60R14 51G B/C 57 F543 40 - 55 195/45R14 77 10B; 11B; 11G; 11H; 40 - 65 165/60R14-75 12A; 51A; 71E; 721; 40 - 80 175/60R14-78 11A; 22B; 22D 725; 729; 73C; 74A; 185/50R14 77 11A; 22B; 22D 74H; 74P 185/55R14-78 11A; 22B; 22D 55 - 80 165/60R14 51G 66 - 99 195/45R14 77 11A; 54A 79 - 80 175/60R14 11A; 22B; 22D; 51G 99 165/65R14 51G; 52J 185/60R14 51G B/C 57 F543 40 - 65 165/60R14-75 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 80 165/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721; 99 165/65R14 51G; 52J 725; 729; 73C; 74A; 185/60R14 51G 74H; 74P 57 e2*93/81*0064*.. 40 - 55 165/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R14-76 11A; 22B; 367 12A; 51A; 71E; 721; 40 - 79 175/60R14-78 11A; 367 725; 729; 73C; 74A; 185/55R14-77 11A; 22B; 367 74H; 74P 66 165/65R14 51G 66 - 79 195/45R14-76 11A; 22B; 367; 54A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: RENAULT ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J 63 F691 65 - 79 195/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 5EM 12A; 51A; 71E; 721; 195/65R14-89 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A; 205/60R14-88 11A; 22B 74H; 74P; 76J B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721; 195/65R14-89 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A; 205/60R14-88 11A; 22B 74H; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0010*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; DA e2*93/81*0009*.., 185/60R14-82 12A; 51A; 71E; 721; e2*98/14*0009*.. 66 - 72 185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; RE8 EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71E; 721; 195/60R14-85 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; RE8 KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; RE8 LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 12A; 51A; 71E; 721; 66 - 72 185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; RE8 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/70R14 51G nur bis e2*98/14*0068*.. 195/65R14-89 RE2; 11A; 24J; 24M e2*98/14*0068*11; 55 - 66 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14-86 RE1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721; 99 - 101 165/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J B/C 53 E979 43 - 69 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 47 - 69 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721; 99 - 101 165/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J D 53 F798 65 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G; 824 12A; 51A; 71E; 721; 66 175/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 185/60R14-82 824 74H; 74P; 76J 79 - 99 165/65R14 51G; 52J L 53 F144 43 - 67 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 47 - 67 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721; 99 165/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J X 53 G073 43 - 54 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 824 12A; 51A; 71E; 721; 65 - 81 175/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A; 81 185/60R14 51G; 824 74H; 74P; 76J 99 165/65R14 51G Verkaufsbezeichnung: TWINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 56 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 43 - 74 175/60R14 79 12A; 51A; 71E; 721; 175/65R14 82 725; 729; 73C; 74A; 185/60R14 82 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.