Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11f Seite / Page: 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60° Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Impact-Reifen: 155/65R14[590] Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Link zur Festigkeitsprüfung Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Opel 4/100/54,0 6x14 38 417,5 1836 siehe unten (460) Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68 FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen Grundgenehmigung Durch- messer e1*98/14*0141* H00 AGILA 14 OP410054-001 J N e50*2001/116*0010* GMIA Agila LPG 14 OP410054-002 J J e4*2001/116*0135* H-B AGILA 14 OP410054-002 J J RA-000557-E0-104-11f~OP-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11f Seite / Page: 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Verwendungsbereich 07.07.2014 WOL Akt. a. DB,NN 08.08.2013 WOL NN.,Akt aus DB 11.06.2013 WOL Akt., Typen H-B, GMIA jetzt aus BD 09.07.2012 KWG NN 22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update 22.12.2011 Lb akt. nur neue NT Stände 15.07.2011 KWG NT- Stände Akt Typ HB 69KW + GMIA 48KW hinzu 16.12.2010 ELG bei GMIA erh. Achslast bei Anh.-Betrieb hinzu 31.05.2010 Wol NN 28.10.2009 Wol typ GMIA hinzu 15.06.2009 KWG Akt. NN 15.01.2008 KWG K Auflagen nach EG in DB eingelesen 14.05.2008 Lb akt. und Typ H-B hinzu, Grundlage Auswertung 03.01.2008 Ssl akt.nur NT-St. 16.03.2007 els NN 13.11.2006 Wol KW-von-bis-Form 20.07.06 els NN 30.03.06 Wol NN 02.12.2005 Lb akt. 14.02.2002 els NN 24.09.2001 Lb nur NT Stände haben sich geändert 13.02.2001 Lb akt. 16.11.2000 Gro NN 28.07.2000 Lb erstellt, Grundlage Prüfergebnisse Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en Fahrzeughersteller oder Marke : Opel Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment H-B, GMIA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm H00 bis NT 07 ZP40378 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ab NT 08 ZP40335 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------ Typ: H00 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 59 Opel Agila 165/60R14 -75 U=1690 Serie A01) bis A10) B26)K33) 185/50R14 -77 U=1655 195/45R14 -77 U=1625 G01) e1*98/14*0141*12E 810/755(770) 4/100/54 RA-000557-E0-104-11f~OP-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11f Seite / Page: 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GMIA e50*2001/116*0010*..max.NTvon: 1 NTbis: 4 H-B e4*2001/116*0135*..max.NTvon: 9 NTbis: 13 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 69 Opel Agila, Agila LPG 165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0) A02) bis A10) 48, 50, 55, 63, 69 A93)M00) 175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0) 175/70R14 LI88 U1836 M4.5-6.0(5.0) 185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5) A01) K03)K04) 185/65R14 LI90 U1818 M5.0-6.5(5.5) A01) K03)K04) K28) 195/60R14 LI86 U1800 M5.5-7.0(6.0) A01) K01)K04) K28) 205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5) A01) K01)K02) K28) 205/60R14 LI88 U1836 M5.5-7.5(6.0) A01) K01)K02) K19) K28) Achslasten VA/HA:800-835/800-800(800-920) ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000557-E0-104-11f~OP-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11f Seite / Page: 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).A93XX B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil)B26OP G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.G01XX RA-000557-E0-104-11f~OP-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11f Seite / Page: 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.K19XX K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.K28XX K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der Seitenleiste umzulegen, - zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante), - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen aufzuweiten.K33OP M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.M00XX EndeAuflagen RA-000557-E0-104-11f~OP-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11f Seite / Page: 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Die Anlage Nr. 11f mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014 RA-000557-E0-104-11f~OP-4-100-54-ET38_42R460.docx