Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11f
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60°
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Impact-Reifen: 155/65R14[590]
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs-
hersteller anbindung Radlast rollumfang stand
Opel 4/100/54,0 6x14 38 417,5 1836 siehe unten
(460)
Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen
Grundgenehmigung Durch-
messer
e1*98/14*0141* H00 AGILA 14 OP410054-001 J N
e50*2001/116*0010* GMIA Agila LPG 14 OP410054-002 J J
e4*2001/116*0135* H-B AGILA 14 OP410054-002 J J
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Verwendungsbereich
07.07.2014 WOL Akt. a. DB,NN
08.08.2013 WOL NN.,Akt aus DB
11.06.2013 WOL Akt., Typen H-B, GMIA jetzt aus BD
09.07.2012 KWG NN
22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update
22.12.2011 Lb akt. nur neue NT Stände
15.07.2011 KWG NT- Stände Akt Typ HB 69KW + GMIA 48KW hinzu
16.12.2010 ELG bei GMIA erh. Achslast bei Anh.-Betrieb hinzu
31.05.2010 Wol NN
28.10.2009 Wol typ GMIA hinzu
15.06.2009 KWG Akt. NN
15.01.2008 KWG K Auflagen nach EG in DB eingelesen
14.05.2008 Lb akt. und Typ H-B hinzu, Grundlage Auswertung
03.01.2008 Ssl akt.nur NT-St.
16.03.2007 els NN
13.11.2006 Wol KW-von-bis-Form
20.07.06 els NN
30.03.06 Wol NN
02.12.2005 Lb akt.
14.02.2002 els NN
24.09.2001 Lb nur NT Stände haben sich geändert
13.02.2001 Lb akt.
16.11.2000 Gro NN
28.07.2000 Lb erstellt, Grundlage Prüfergebnisse
Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
H-B, GMIA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
H00 bis NT 07 ZP40378 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
ab NT 08 ZP40335 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ: H00
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 59 Opel Agila 165/60R14 -75 U=1690 Serie A01) bis A10)
B26)K33)
185/50R14 -77 U=1655
195/45R14 -77 U=1625
G01)
e1*98/14*0141*12E 810/755(770) 4/100/54
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIA e50*2001/116*0010*..max.NTvon: 1 NTbis: 4
H-B e4*2001/116*0135*..max.NTvon: 9 NTbis: 13
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Opel Agila, Agila LPG 165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0) A02) bis A10)
48, 50, 55, 63, 69 A93)M00)
175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)
175/70R14 LI88 U1836 M4.5-6.0(5.0)
185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
A01) K03)K04)
185/65R14 LI90 U1818 M5.0-6.5(5.5)
A01) K03)K04) K28)
195/60R14 LI86 U1800 M5.5-7.0(6.0)
A01) K01)K04) K28)
205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
A01) K01)K02) K28)
205/60R14 LI88 U1836 M5.5-7.5(6.0)
A01) K01)K02) K19) K28)
Achslasten VA/HA:800-835/800-800(800-920)
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Teiletyp / Part type : 42R460
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).A93XX
B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
(zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil)B26OP
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.G01XX
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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.K19XX
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.K28XX
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der
Seitenleiste umzulegen,
- zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem
Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca.
30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante),
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen aufzuweiten.K33OP
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.M00XX
EndeAuflagen
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Teiletyp / Part type : 42R460
Die Anlage Nr. 11f mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014
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