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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11f
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                         42R460
Art des Rades:                                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                                   RONAL
Montageposition:                                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                              42R4604.03
Radgröße:                                                                      6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          100 mm
Lochzahl:                                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                                         68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung:                                                         8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung:                                                         15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung:                                                          Kegel 60°
Zentrierart:                                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                              6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                               590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                        1945 mm
Impact-Reifen:                                                             155/65R14[590]



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug-             Rad-                Radgröße ET           erf.    erf. Ab-   Bearbeitungs-
hersteller            anbindung                                 Radlast rollumfang stand
Opel                  4/100/54,0          6x14          38      417,5   1836       siehe unten
                                                                (460)

Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ-                    Fahrzeugtyp          Handelsbezeichung     kl.       Bremskontur-Nr.   VA   HA   Bemerkungen
Grundgenehmigung                                                  Durch-
                                                                  messer
e1*98/14*0141*        H00                   AGILA                 14        OP410054-001      J    N
e50*2001/116*0010*    GMIA                  Agila LPG             14        OP410054-002      J    J
e4*2001/116*0135*     H-B                   AGILA                 14        OP410054-002      J    J



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Verwendungsbereich
07.07.2014          WOL            Akt. a. DB,NN
08.08.2013          WOL            NN.,Akt aus DB
11.06.2013          WOL            Akt., Typen H-B, GMIA jetzt aus BD
09.07.2012          KWG            NN
22.02.2012          WOL            NN , Aufl-Update
22.12.2011          Lb             akt. nur neue NT Stände
15.07.2011          KWG            NT- Stände Akt Typ HB 69KW + GMIA 48KW hinzu
16.12.2010          ELG            bei GMIA erh. Achslast bei Anh.-Betrieb hinzu
31.05.2010          Wol            NN
28.10.2009          Wol            typ GMIA hinzu
15.06.2009          KWG            Akt. NN
15.01.2008          KWG            K Auflagen nach EG in DB eingelesen
14.05.2008          Lb             akt. und Typ H-B hinzu, Grundlage Auswertung
03.01.2008          Ssl            akt.nur NT-St.
16.03.2007          els            NN
13.11.2006          Wol            KW-von-bis-Form
20.07.06            els            NN
30.03.06            Wol            NN
02.12.2005          Lb             akt.
14.02.2002          els            NN
24.09.2001          Lb             nur NT Stände haben sich geändert
13.02.2001          Lb             akt.
16.11.2000          Gro            NN
28.07.2000          Lb             erstellt, Grundlage Prüfergebnisse
Datum               Kurzzeichen    Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
H-B, GMIA                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        ZP40335 110 Nm
                                      M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
H00                                   bis NT 07                               ZP40378 110 Nm
                                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                      M12x1,25
                                      ab NT 08                                ZP40335 110 Nm
                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                      M12x1,5, Schaftlänge 28 mm

------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ:                         H00
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 59    Opel Agila               165/60R14 -75 U=1690 Serie           A01) bis A10)
                                                                            B26)K33)
                                           185/50R14 -77 U=1655

                                           195/45R14 -77 U=1625
                                           G01)
e1*98/14*0141*12E   810/755(770)                                            4/100/54



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Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIA                                  e50*2001/116*0010*..max.NTvon: 1 NTbis: 4
H-B                                   e4*2001/116*0135*..max.NTvon: 9 NTbis: 13
Motorleistung      Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69          Opel Agila, Agila LPG       165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0)              A02) bis A10)
48, 50, 55, 63, 69                             A93)M00)

                                            175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)

                                            175/70R14 LI88 U1836 M4.5-6.0(5.0)

                                            185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
                                            A01) K03)K04)

                                            185/65R14 LI90 U1818 M5.0-6.5(5.5)
                                            A01) K03)K04) K28)

                                            195/60R14 LI86 U1800 M5.5-7.0(6.0)
                                            A01) K01)K04) K28)

                                            205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
                                            A01) K01)K02) K28)

                                            205/60R14 LI88 U1836 M5.5-7.5(6.0)
                                            A01) K01)K02) K19) K28)

                                                   Achslasten VA/HA:800-835/800-800(800-920)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).A93XX

B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
     innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil)B26OP

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.G01XX




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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K02XX

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.K19XX

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.K28XX

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der
        Seitenleiste umzulegen,
     - zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem
        Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca.
        30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante),
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
        ist nach außen aufzuweiten.K33OP

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.M00XX

EndeAuflagen


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11f
Seite / Page:              6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Die Anlage Nr. 11f mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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