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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   42R460
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R4604.03
Radausführungskennz.:                                   42R4604.03
Radgröße:                                                6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *)                                      590 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1945 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP40356     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP40307    110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Opel Adam              175/70R14                         A02) bis A10)
                                                                         A93) BF1) EF0)
                                        185/70R14

                                        205/60R14


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Opel Adam Rocks        175/70R14                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                        175/75R14
                                        A93)

                                        185/70R14
                                        A93)

                                        195/65R14
                                        A93)

                                        195/70R14
                                        G5L)

                                        205/60R14
                                        A93)

                                        205/65R14
                                        A93a)

                                        215/60R14
                                        A93a)

                                        225/55R14

                                        225/60R14
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                           e50*2001/116*0001*..
S-D                            e1*2001/116*0379*..
S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 175/70R14                           A02) bis A10)
                Van , Corsa D LPG       A93) N185)                        BF1) EF0)
                (4-Loch)
                                        175/70R14 M+S
                                        A93) W185)

                                        175/75R14
                                        A93) N185)

                                        175/75R14 M+S
                                        A93) W185)

                                        185/70R14
                                        A93)

                                        195/65R14
                                        A93)

                                        195/70R14
                                        A93) G5L)

                                        205/60R14
                                        A93)

                                        205/65R14
                                        A93)

                                        215/60R14

                                        225/55R14

                                        225/60R14
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66       Opel Corsa E           175/70R14                         A02) bis A10)
                                       N185)                             BF1) EF0)

                                        175/70R14 M+S

                                        175/75R14
                                        N185)

                                        175/75R14 M+S

                                        175R14
                                        A01) G01) N185)

                                        175R14 M+S
                                        A01) G01)

                                        185/65R14

                                        185/70R14

                                        185/75R14
                                        A01) G01)

                                        195/65R14

                                        195/70R14
                                        G5L)

                                        205/60R14

                                        205/65R14

                                        215/60R14
                                        A01) K04)

                                        225/60R14
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                           e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55       Opel Karl              165/65R14                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF2)

                                        165/70R14
                                        A93a) M00)

                                        175/60R14
                                        A01) A93) K03)

                                        175/65R14
                                        A01) K03)

                                        185/55R14
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        185/60R14
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        195/55R14
                                        A01) K01) K02)

                                        195/60R14
                                        A01) K01) K02)

                                        205/50R14
                                        A01) K01) K02) K28)

                                        205/55R14
                                        A01) K01) K02) K28)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIC                        e50*2001/116*0002*..
X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 66     Opel Meriva            175/70R14                           A02) bis A10)
                                                                         A93) BF1) EF0)
                                        185/65R14

                                        195/60R14
                                        A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40356
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40307
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-G0-104
Anlage-Nr. :                13a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460



K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 13a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2020