Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11g Seite / Page: 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60° Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Impact-Reifen: 155/65R14[590] Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Link zur Festigkeitsprüfung Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Peugeot 4/100/54,0 6x14 38 348 1708 siehe unten Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68 Tab FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen Nr Grundgenehmigung Durch- messer 1 e11*2001/116*0237* P 107 14 CI410054-001 J J 1 e11*2007/46*0057* PG 107 14 CI410054-001 J J 2 e11*2001/116*0237* P 107 14 CI410054-001 J J 3 e11*2001/116*0237* P 107 14 CI410054-001 J J Verwendungsbereich RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11g Seite / Page: 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 17.02.2016 HAGE akt. aus DB, Typ P (108) hinzu 06.10.2015 HAGE NN 30.09.2014 KEV akt aus DB, NN 07.07.2014 WOL Akt. aus DB, Typen p; PG jetzt aus DB 22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update 22.12.2011 Lb NN 16.12.2010 ELG NN 31.05.2010 Wol Typ PG hinzu 15.06.2009 KWG NN 15.01.2009 KWG NN, K Auflagen nach EG in DB eingelesen 02.09.08 Wol In DB erfasst 02.09.2008 Wol NN. 08.06.2007 Wol Akt. 09.11.2006 Wol KW-von-bis-Form 20.07.06 els nn 31.03.2006 Wol NN 02.12.2005 Lb NN 22.07.2005 Lb erstellt mit Peugeot 107 Typ P, Grundlage Auswertungsmatrix Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment P, PG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------ Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 8 NTbis: 10 PG e11*2007/46*0057*..max.NTvon: 0 NTbis: 3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 50 Peugeot 107 155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5) A02) bis A10) 40, 50 (3-Türer) M00) E61) 165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0) A01)K04) 185/55R14 LI80 U1708 M5.0-6.5(6.0) A01)K04)K16) 205/50R14 LI88 U1714 M5.5-7.5(6.5) A01)K01)K04)K95) Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-) RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11g Seite / Page: 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 8 NTbis: 10 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 50 Peugeot 107 155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5) A02) bis A10) 40, 50 (5-Türer) M00) E62) 165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0) A01)K04)K16) Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 11 NTbis: 12 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 60 Peugeot 108 165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0) A02) bis A10) 51, 60 (3- u. 5-türig) 175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0) A01)K04) 175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0) A01)GAW)K04) 185/55R14 LI80 U1708 M5.0-6.5(6.0) A01)K03)K04) 185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5) A01)GAW)K03)K04) 195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0) A01)K03)K04) Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-) ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11g Seite / Page: 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E61) Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .E61PE E62) Nur zulässig an 5-türigen Fahrzeugausführungen.E62PE G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.G01XX RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 11g Seite / Page: 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.GAWXX K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen.K16XX K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte Radhauskante umzulegen, - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf einer Länge von ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen. - der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und neu zu befestigen.K95PE M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.M00XX EndeAuflagen Die Anlage Nr. 11g mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.02.2016 RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx