Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11g
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60°
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Impact-Reifen: 155/65R14[590]
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs-
hersteller anbindung Radlast rollumfang stand
Peugeot 4/100/54,0 6x14 38 348 1708 siehe unten
Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
Tab FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen
Nr Grundgenehmigung Durch-
messer
1 e11*2001/116*0237* P 107 14 CI410054-001 J J
1 e11*2007/46*0057* PG 107 14 CI410054-001 J J
2 e11*2001/116*0237* P 107 14 CI410054-001 J J
3 e11*2001/116*0237* P 107 14 CI410054-001 J J
Verwendungsbereich
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
17.02.2016 HAGE akt. aus DB, Typ P (108) hinzu
06.10.2015 HAGE NN
30.09.2014 KEV akt aus DB, NN
07.07.2014 WOL Akt. aus DB, Typen p; PG jetzt aus DB
22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update
22.12.2011 Lb NN
16.12.2010 ELG NN
31.05.2010 Wol Typ PG hinzu
15.06.2009 KWG NN
15.01.2009 KWG NN, K Auflagen nach EG in DB eingelesen
02.09.08 Wol In DB erfasst
02.09.2008 Wol NN.
08.06.2007 Wol Akt.
09.11.2006 Wol KW-von-bis-Form
20.07.06 els nn
31.03.2006 Wol NN
02.12.2005 Lb NN
22.07.2005 Lb erstellt mit Peugeot 107 Typ P, Grundlage Auswertungsmatrix
Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
P, PG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 8 NTbis: 10
PG e11*2007/46*0057*..max.NTvon: 0 NTbis: 3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50 Peugeot 107 155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5) A02) bis A10)
40, 50 (3-Türer) M00) E61)
165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
A01)K04)
185/55R14 LI80 U1708 M5.0-6.5(6.0)
A01)K04)K16)
205/50R14 LI88 U1714 M5.5-7.5(6.5)
A01)K01)K04)K95)
Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-)
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 8 NTbis: 10
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50 Peugeot 107 155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5) A02) bis A10)
40, 50 (5-Türer) M00) E62)
165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
A01)K04)K16)
Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 11 NTbis: 12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60 Peugeot 108 165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0) A02) bis A10)
51, 60 (3- u. 5-türig)
175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0)
A01)K04)
175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)
A01)GAW)K04)
185/55R14 LI80 U1708 M5.0-6.5(6.0)
A01)K03)K04)
185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
A01)GAW)K03)K04)
195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
A01)K03)K04)
Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-)
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Teiletyp / Part type : 42R460
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
E61) Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .E61PE
E62) Nur zulässig an 5-türigen Fahrzeugausführungen.E62PE
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.G01XX
RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx
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Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11g
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.GAWXX
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.K16XX
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte
Radhauskante umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf einer Länge von ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen.
- der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und
neu zu befestigen.K95PE
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.M00XX
EndeAuflagen
Die Anlage Nr. 11g mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.02.2016
RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx