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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11g
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                            42R460
Art des Rades:                                                        einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                                      RONAL
Montageposition:                                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                               42R4604.03
Radgröße:                                                                      6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                 38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                              100 mm
Lochzahl:                                                                             4
Mittenlochdurchmesser:                                                             68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung:                                                             8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung:                                                          15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung:                                                           Kegel 60°
Zentrierart:                                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                               6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                                  590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                        1945 mm
Impact-Reifen:                                                             155/65R14[590]



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug-             Rad-                 Radgröße ET          erf.    erf. Ab-   Bearbeitungs-
hersteller            anbindung                                 Radlast rollumfang stand
Peugeot               4/100/54,0           6x14         38      348     1708       siehe unten

Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
Tab FZ-                      Fahrzeugtyp          Handelsbezeichung       kl.       Bremskontur-Nr.   VA   HA   Bemerkungen
Nr   Grundgenehmigung                                                     Durch-
                                                                          messer
1     e11*2001/116*0237*    P                     107                     14        CI410054-001      J    J
1     e11*2007/46*0057*     PG                    107                     14        CI410054-001      J    J
2     e11*2001/116*0237*    P                     107                     14        CI410054-001      J    J
3     e11*2001/116*0237*    P                     107                     14        CI410054-001      J    J


Verwendungsbereich
RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
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17.02.2016      HAGE           akt. aus DB, Typ P (108) hinzu
06.10.2015      HAGE           NN
30.09.2014      KEV            akt aus DB, NN
07.07.2014      WOL            Akt. aus DB, Typen p; PG jetzt aus DB
22.02.2012      WOL            NN , Aufl-Update
22.12.2011      Lb             NN
16.12.2010      ELG            NN
31.05.2010      Wol            Typ PG hinzu
15.06.2009      KWG            NN
15.01.2009      KWG            NN, K Auflagen nach EG in DB eingelesen
02.09.08        Wol            In DB erfasst
02.09.2008      Wol            NN.
08.06.2007      Wol            Akt.
09.11.2006      Wol            KW-von-bis-Form
20.07.06        els            nn
31.03.2006      Wol            NN
02.12.2005      Lb             NN
22.07.2005      Lb             erstellt mit Peugeot 107 Typ P, Grundlage Auswertungsmatrix
Datum           Kurzzeichen    Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                   moment
P, PG                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       ZP40335 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm

------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 8 NTbis: 10
PG                             e11*2007/46*0057*..max.NTvon: 0 NTbis: 3
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Peugeot 107             155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5)             A02) bis A10)
40, 50          (3-Türer)               M00)                                           E61)

                                         165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
                                         A01)K04)

                                         185/55R14 LI80 U1708 M5.0-6.5(6.0)
                                         A01)K04)K16)

                                         205/50R14 LI88 U1714 M5.5-7.5(6.5)
                                         A01)K01)K04)K95)

                                                 Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 8 NTbis: 10
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Peugeot 107             155/65R14 LI79 U1702 M4.5-5.5(4.5)             A02) bis A10)
40, 50          (5-Türer)               M00)                                           E62)

                                         165/60R14 LI75 U1690 M4.5-6.0(5.0)
                                         A01)K04)K16)

                                                 Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e11*2001/116*0237*..max.NTvon: 11 NTbis: 12
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Peugeot 108              165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0)            A02) bis A10)
51, 60          (3- u. 5-türig)
                                         175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0)
                                         A01)K04)

                                         175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)
                                         A01)GAW)K04)

                                         185/55R14 LI80 U1708 M5.0-6.5(6.0)
                                         A01)K03)K04)

                                         185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
                                         A01)GAW)K03)K04)

                                         195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
                                         A01)K03)K04)

                                                 Achslasten VA/HA:695-695/695-695(-)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.



E61) Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .E61PE

E62) Nur zulässig an 5-türigen Fahrzeugausführungen.E62PE

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.G01XX




RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx
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GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet
   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
   Auflagen A01) und G01) zu beachten.GAWXX

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K03XX

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.K16XX

K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte
         Radhauskante umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante auf einer Länge von ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen.
     - der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und
         neu zu befestigen.K95PE

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.M00XX

EndeAuflagen

Die Anlage Nr. 11g mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.02.2016


RA-000557-E0-104-11g~PE-4-100-54-ET38_42R460.docx