Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12e Seite / Page: 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60° Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Impact-Reifen: 155/65R14[590] Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Proton 4/100/56 6x14 38 447,5 1800 04.07.2000 Fahrzeugtypen Handelsbezeichnung Bremskontur Kurzbeschr. Ergebnis Bemerkung Nr. i.O. n.i.O. C98 X C97 X C96/C9 X Stehbolzenlänge v/h : 30/30 mm RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12e Seite / Page: 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Verwendungsbereich 16.03.2007 els kw von bis 10.07.2000 Bud Reifenfabrikatsbind. überprüft / geändert / Reifen gestr. 04.07.2000 els akt 13.02.1998 Wol Aktualisierung 07.03.1997 Els Aktualisierung C9 13.3.96 Bud Tabellen aktualisiert (2-Türer, kW 66/83 TypC96) Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en Fahrzeughersteller oder Marke : PROTON / Malasysia Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C96/C9, C97, C98 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40333 110 Nm M12x1,5 ----Verwendungsbereichtabellen-Beginn---- Typ: C98 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 Proton 416 185/60R14 -82 U=1765 A02) bis A10) 195/55R14 -82 U=1740 195/60R14 -86 U=1800 A01)G01) e11*92/53*0004*02 830/790(895) 4/100/56 Typ: C97 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Proton 415 175/65R14 -82 U=1780 A02) bis A10) 185/60R14 -82 U=1765 195/55R14 -82 U=1740 195/60R14 -86 U=1800 A01)G01) e11*92/53*0003*02 830/790(860) 4/100/56 RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12e Seite / Page: 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 Typ: C96/C9 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Proton 175/65R14 -82 A02) bis A10) (4-türig Fließheck, 4-türig Stufenheck) 185/60R14 -82 195/55R14 -82 195/60R14 -86 A01)G01) 55 bis 66 Proton Compact 175/65R14 -82 (2-türig Schrägheck) 185/60R14 -82 A01)K15) 60 bis 99 Proton 185/60R14 -82 (4-türig Fließheck, 4-türig Stufenheck) 195/55R14 -82 195/60R14 -86 A01)G01) 64 bis 99 Proton Compact 175/65R14 -82 (2-türig Schrägheck) 185/60R14 -82 A01)K15) e11*92/53*0002*10 830/790(895) 4/100/56 EndeVerwendungsbereich Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. / No. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. / Attachment : 12e Seite / Page: 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH Teiletyp / Part type : 42R460 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. ----Auflagentexte-Ende---- Die Anlage Nr. 12e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx