Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 12e
Seite / Page: 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60°
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Impact-Reifen: 155/65R14[590]
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs-
hersteller anbindung Radlast rollumfang stand
Proton 4/100/56 6x14 38 447,5 1800 04.07.2000
Fahrzeugtypen Handelsbezeichnung Bremskontur Kurzbeschr. Ergebnis Bemerkung
Nr. i.O. n.i.O.
C98 X
C97 X
C96/C9 X
Stehbolzenlänge v/h : 30/30 mm
RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 12e
Seite / Page: 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Verwendungsbereich
16.03.2007 els kw von bis
10.07.2000 Bud Reifenfabrikatsbind. überprüft / geändert / Reifen gestr.
04.07.2000 els akt
13.02.1998 Wol Aktualisierung
07.03.1997 Els Aktualisierung C9
13.3.96 Bud Tabellen aktualisiert (2-Türer, kW 66/83 TypC96)
Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : PROTON / Malasysia
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
C96/C9, C97, C98 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40333 110 Nm
M12x1,5
----Verwendungsbereichtabellen-Beginn----
Typ: C98
ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 Proton 416 185/60R14 -82 U=1765 A02) bis A10)
195/55R14 -82 U=1740
195/60R14 -86 U=1800
A01)G01)
e11*92/53*0004*02 830/790(895) 4/100/56
Typ: C97
ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Proton 415 175/65R14 -82 U=1780 A02) bis A10)
185/60R14 -82 U=1765
195/55R14 -82 U=1740
195/60R14 -86 U=1800
A01)G01)
e11*92/53*0003*02 830/790(860) 4/100/56
RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 12e
Seite / Page: 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Typ: C96/C9
ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Proton 175/65R14 -82 A02) bis A10)
(4-türig Fließheck,
4-türig Stufenheck) 185/60R14 -82
195/55R14 -82
195/60R14 -86
A01)G01)
55 bis 66 Proton Compact 175/65R14 -82
(2-türig Schrägheck)
185/60R14 -82
A01)K15)
60 bis 99 Proton 185/60R14 -82
(4-türig Fließheck,
4-türig Stufenheck) 195/55R14 -82
195/60R14 -86
A01)G01)
64 bis 99 Proton Compact 175/65R14 -82
(2-türig Schrägheck)
185/60R14 -82
A01)K15)
e11*92/53*0002*10 830/790(895) 4/100/56
EndeVerwendungsbereich
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 12e
Seite / Page: 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
----Auflagentexte-Ende----
Die Anlage Nr. 12e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-E0-104-12e~PR-4-100-56-ET38_42R460.docx