Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault bzw. Matra Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 57, B, B/C53, B/C57, B54, B56, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm C06, D53, DA, EA, JA, J11/13, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm J63, K48, K56, KA, L48, L53, LA, N, X53, W, FW RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: J11/13 ABE / EG-Genehmigung: D767 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 87 Renault Espace 185/65R14 A02) bis A10) E03) 195/60R14 D767/Nt07E 1030/990 4/100/60,1 Typ: L48 ABE / EG-Genehmigung: E135; E135/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 79 Renault 21 175/65R14 A02) bis A10) E66) E03) 185/60R14 E66) 185/65R14 E135/1)NT07E 935/820 4/100/60,1 Typ: K48 ABE / EG-Genehmigung: E309, E309/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48; 53; 54; 64; Renault 21 Nevada 175/65R14 A02) bis A10) 65; 66; 68 185/60R14 51; 65; 72; 78; Renault 21 Nevada 185/65R14 79 E309 /1/NT08E 955/950 4/100/60,1 Typ: B/C53 ABE / EG-Genehmigung: E979 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 68 Renault 19 175/65R14 A02) bis A10) B25) 185/60R14 195/60R14 E979/Nt07E 805/780 4/100/60,1 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: L53 ABE / EG-Genehmigung: F144 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 66 Renault 19 175/65R14 A02) bis A10) B25) 185/60R14 195/60R14 F144/Nt05E 805/780 4/100/60,1 Typ: B/C57 ABE / EG-Genehmigung: F543 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 66 Renault Clio 165/60R14 A02) bis A10) (wenn Serie 13Zoll oder E60) 14Zoll mit 165/60R14) 185/50R14 195/45R14 66 bis 80 Renault Clio 175/60R14 A02) bis A10) (wenn Serie 175/60R14 ww. B25) 165/65R14 M+S) 165/65R14 M+S 99 bis 108 Renault Clio 16 V 185/60R14 A02) bis A10) E05) E03) 165/65R14 M+S F543/Nt15E? 815/725 4/100/60,1 Typ: 57 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 Renault Clio 165/60R14 A02) bis A10) T75) B25) 185/50R14 195/45R14 66 bis 79 Renault Clio 165/65R14 E05) 175/60R14 e2*93/81*0064*03 850/725 4/100/60,1 Typ: J63 ABE / EG-Genehmigung: F691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 79 Renault Espace 195/65R14 A02) bis A10) (außer Fahrzeuge mit Allradantrieb) F691/NT07 1155/1100 4/100/60,1 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: D53 ABE / EG-Genehmigung: F798 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 66 Renault 19 Cabrio 175/65R14 A02) bis A10) B25) 185/60R14 195/60R14 F798/Nt08 825/745 4/100/60,1 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: G073 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 81 Renault 19 165/65R14 A02) bis A10) E50) B25) 175/60R14 E50) 175/65R14 G9G) 185/60R14 G9G) 195/60R14 G9G) G073/Nt08E 845/800 4/100/60,1 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Safrane 185/70R14 A01) bis A10) (4-Loch) K15)S02) 195/65R14 G199/NT07 1070/850 4/100/60 Typ: C06 ABE / EG-Genehmigung: G391; e2*93/81*0071*.., e2*98/14*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 Twingo 155/65R14 A02) bis A10) M00) B23)B24) 165/60R14 e2*98/14*0071*31 700/690(-) 4/100/60,1 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 84 Laguna 185/65R14 A02) bis A10) E03)S02) 195/65R14 A01)K15) 195/60R14 e2*93/81*0012*09E 1050/980 4/100/60 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 69 Laguna Grand Tour 185/65R14 A02) bis A10) (wenn Serie 185/65R14 ww. E59)S02) 195/60R14) 195/60R14 61 bis 84 Laguna Grand Tour 195/65R14 A02) bis A10) (wenn Serie 195/65R14) E03)S02) e2*93/81*0011*11E 1090/1160 4/100/60 Typ: DA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Coach, 175/65R14 A02) bis A10) Megane Coupe E03) (wenn Serie 175/70R13, 185/60R14 175/65R14 ww. 185/60R14) 72 Megane Coupe(wenn Serie 175/70R14 A02) bis A10) 175/70R14 ww. E03) 185/65R14) 185/65R14 e2*98/14*0009*26E 890/800 4/100/60 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 70 Megane 175/65R14 A02) bis A10) G04) E03) 80 bis 84 Megane 185/60R14 175/70R14 E05) 185/65R14 E05) 72 Megane 175/70R14 A02) bis A10) E03) 185/65R14 e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Megane Scenic 175/70R14 A02) bis A10) (wenn Serie 175/70R14) E03)S02) 185/65R14 195/60R14 47 bis 84 Megane Scenic(wenn Serie 185/70R14 A02) bis A10) 185/70R14) E03)S02) 195/65R14 e2*98/14*0068*20E 1050/1000 4/100/60 Typ: LA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 70 Megane Classic 175/65R14 A02) bis A10) ( Serie 175/70R13, G04) E03) 175/65R14 ww. 185/60R14) 175/70R14 80 bis 84 Megane Classic (Serie 175/70R13, 185/60R14 175/65R14 ww. 185/60R14) 185/65R14 E05) 72 Megane Classic 175/70R14 A02) bis A10) (Serie 175/70R14 ww. E03) 185/65R14) 185/65R14 e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: EA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Cabrio 175/65R14 A02) bis A10) E03) 185/60R14 e2*98/14*0103*16 890/860 4/100/60 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 72 Clio 165/65R14 A02) bis A10) (Serie 165/70R13 od. E05) E03) 165/65R14 od. 175/60R14 ww. 175/60R14 175/65R14) E05) 175/65R14 G2W) 185/60R14 42 bis 80 Clio 175/65R14 A02) bis A10) (Serie 175/70R13 od. E05) E03) 175/65R14 od. 185/60R14 ) 185/60R14 e2*98/14*0126*56 860/785 4/100/60 Typ: KA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 70 Megane Grandtour 175/70R14 A02) bis A10) E03) 185/65R14 195/60R14 e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Renault Twingo 165/65R14 A02) bis A10) A93) 175/60R14 A93) 185/55R14 A93) 185/60R14 A93) 195/55R14 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. N e2*2007/46*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 75 Renault Twingo 165/65R14 A02) bis A10) A93)N175) EF0) 175/60R14 A93) 175/65R14 A93) 185/55R14 A93)G6F) 185/60R14 A93) 195/55R14 A93) 195/60R14 A93) RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 185/70R14 A02) bis A10) (4-Loch) A93) 195/65R14 A93) 205/65R14 A01)A93)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B23) An Achse 2 ist die am Längslenker befindliche Befestigungslasche für das Handbremsseil nach unten zu biegen. B24) Im hinteren linken Radhaus ist das Abdeckblech über dem Bremsschlauch nach vorne zu biegen. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen Blech und Bremsschlauch ist zu achten. B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen mit Festsattel an Achse 2. E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E50) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 165/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten bis 1060 kg. E60) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeuge, die serienmäßig mit 13-Zoll-Bereifung oder/und der Bereifung 165/60R14 ausgerüstet sind. RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 175/65R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G04) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 195/50R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 16a Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.02.2016 RA-000557-E0-104-16a~RE-4-100-60-ET38_42R460.docx