Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 12d
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB); MG Rover Group Ltd.
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
XW,RT,RF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40333 110 Nm
M12x1,5
Typ: XW
ABE / EG-Genehmigung: F377 bis NT VI
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 90 Rover 214, Rover 414, 175/65R14 A02) bis A10)
Rover 216, Rover 416, E03)
Rover 200 Cabrio, 185/60R14
Rover 216 Coupe
65 bis 103 Rover 418, Rover 420, 175/70R14
Rover 220
185/60R14
bis N 06 900/790 4/100/56
RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 12d
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: XW
ABE / EG-Genehmigung: F377 ab NT VII
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90 Rover 214, Rover 414, 175/65R14 A02) bis A10)
Rover 216, Rover 416, E03)
Rover Cabrio, 185/60R14
Rover Coupe ,
Rover Touring/Tourer
65 bis 100 Rover 220 Coupe, 175/70R14
Rover 218, Rover 418,
Rover 420, 185/60R14
Rover Touring/Tourer
F377/NT12E 900/790 4/100/56
Typ: XW
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 Rover 1.6 175/65R14 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) E03)
185/60R14
e11*93/81*0030*02 830/790 4/100/56
Typ: RT
ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 86 Rover 400 175/65R14 A02) bis A10)
E05) E03)
74 bis 110 Rover 45 185/60R14
E05)
74 bis 83 MG ZS 185/65R14
E05)
195/60R14
205/55R14
e11*2001/116*0014*22 940/840(966) 4/100/56
940/840
RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 12d
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: RF
ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 107 Rover 200 175/65R14 A02) bis A10)
E03)
185/60R14
195/55R14
A01)K33)
195/60R14
A01)K32)K33)
55 bis 107 Rover 25, MG-ZR 175/70R14
E05)
175/65R14
E48)
185/65R14
E05)
195/60R14
A01)K32)K33)
e11*2001/116*0016*22 915/750 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 12d
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/70R14 oder 175/65R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 12d
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc