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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    1/5                                                                 Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        42R460
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                              42R4604.03
Radgröße:                                                     6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                               590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       1945 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB); MG Rover Group Ltd.

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
XW,RT,RF                            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP 40333 110 Nm
                                    M12x1,5

Typ:                          XW
ABE / EG-Genehmigung:         F377 bis NT VI
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 90    Rover 214, Rover 414,     175/65R14                              A02) bis A10)
              Rover 216, Rover 416,                                            E03)
              Rover 200 Cabrio,         185/60R14
              Rover 216 Coupe
 65 bis 103   Rover 418, Rover 420,     175/70R14
              Rover 220
                                        185/60R14
bis N 06        900/790                                                       4/100/56




RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    2/5                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                          XW
ABE / EG-Genehmigung:         F377 ab NT VII
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 90    Rover 214, Rover 414,    175/65R14                             A02) bis A10)
              Rover 216, Rover 416,                                          E03)
              Rover Cabrio,            185/60R14
              Rover Coupe ,
              Rover Touring/Tourer
 65 bis 100            Rover 220 Coupe,        175/70R14
                       Rover 218, Rover 418,
                       Rover 420,              185/60R14
                       Rover Touring/Tourer
F377/NT12E             900/790                                               4/100/56



Typ:                          XW
ABE / EG-Genehmigung:         e11*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 82           Rover 1.6                175/65R14                             A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)                                                E03)
                                       185/60R14

e11*93/81*0030*02      830/790                                               4/100/56



Typ:                         RT
ABE / EG-Genehmigung:        H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 86    Rover 400               175/65R14                              A02) bis A10)
                                      E05)                                   E03)

 74 bis 110            Rover 45                185/60R14
                                               E05)

 74 bis 83              MG ZS                  185/65R14
                                               E05)

                                               195/60R14

                                               205/55R14
e11*2001/116*0014*22   940/840(966)                                          4/100/56
                       940/840




RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    3/5                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200               175/65R14                              A02) bis A10)
                                                                             E03)
                                         185/60R14

                                         195/55R14
                                         A01)K33)

                                         195/60R14
                                         A01)K32)K33)
55 bis 107             Rover 25, MG-ZR   175/70R14
                                         E05)

                                         175/65R14
                                         E48)

                                         185/65R14
                                         E05)

                                         195/60R14
                                         A01)K32)K33)
e11*2001/116*0016*22   915/750                                               4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    4/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     175/70R14 oder 175/65R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
     diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    5/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc