Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4604.03 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Rover (GB); MG Rover Group Ltd. Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment XW,RT,RF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40333 110 Nm M12x1,5 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: F377 bis NT VI Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 90 Rover 214, Rover 414, 175/65R14 A02) bis A10) Rover 216, Rover 416, E03) Rover 200 Cabrio, 185/60R14 Rover 216 Coupe 65 bis 103 Rover 418, Rover 420, 175/70R14 Rover 220 185/60R14 bis N 06 900/790 4/100/56 RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: F377 ab NT VII Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 90 Rover 214, Rover 414, 175/65R14 A02) bis A10) Rover 216, Rover 416, E03) Rover Cabrio, 185/60R14 Rover Coupe , Rover Touring/Tourer 65 bis 100 Rover 220 Coupe, 175/70R14 Rover 218, Rover 418, Rover 420, 185/60R14 Rover Touring/Tourer F377/NT12E 900/790 4/100/56 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 Rover 1.6 175/65R14 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) E03) 185/60R14 e11*93/81*0030*02 830/790 4/100/56 Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 86 Rover 400 175/65R14 A02) bis A10) E05) E03) 74 bis 110 Rover 45 185/60R14 E05) 74 bis 83 MG ZS 185/65R14 E05) 195/60R14 205/55R14 e11*2001/116*0014*22 940/840(966) 4/100/56 940/840 RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 107 Rover 200 175/65R14 A02) bis A10) E03) 185/60R14 195/55R14 A01)K33) 195/60R14 A01)K32)K33) 55 bis 107 Rover 25, MG-ZR 175/70R14 E05) 175/65R14 E48) 185/65R14 E05) 195/60R14 A01)K32)K33) e11*2001/116*0016*22 915/750 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 175/70R14 oder 175/65R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 12d Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-A0-104-12d~RO-4-100-56-ET38_42R460.doc