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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                     1/4                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R460
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             42R4604.03
Radgröße:                                                    6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                             590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1945 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       :   SKODA automobilovà a.S.Mladà Boleslav / CSFR


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
781, 785, 787, 791, 795            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP 40306 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         781
ABE / EG-Genehmigung:        G019 ab Nachtrag 2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Favorit                 175/65R14                              A01) bis A10)
                                                                             K03a)K12)
                                        185/60R14
                                        K34)

                                        185/50R14
                                        K34)
G019/Nt03E      690/700




RA-000557-A0-104-14b~SK-4-100-57-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                     2/4                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         785
ABE / EG-Genehmigung:        G022 ab Nachtrag 2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Forman                  175/65R14                            A01) bis A10)
                                                                           K03a)K12)
                                         185/60R14
                                         K34)

                                         185/50R14
                                         K34)
G022/Nt03E          690/760



Typ:                         787
ABE / EG-Genehmigung:        G187
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 42    Skoda Pick Up              175/65R14                         A01) bis A10)
                                                                           K03a)K12)
                                         185/60R14
                                         K34)

                                         185/50R14
                                         K34)
AB NT I



Typ:                         791
ABE / EG-Genehmigung:        G952
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia                    175/65R14                         A02) bis A10)

                                         185/55R14

                                         185/60R14
G952/NT05E          795/800                                                4/100/57



Typ:                         791
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia                  175/60R14                           A02) bis A10)

                                         175/65R14

                                         185/55R14

                                         185/60R14
e11*93/81*0011*11   795/800                                                4/100/57




RA-000557-A0-104-14b~SK-4-100-57-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                     3/4                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         795
ABE / EG-Genehmigung:        H110
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia Combi              175/60R14                         A02) bis A10)

                                         175/65R14

                                         185/55R14

                                         185/60R14
H110/NT03E           795/800                                               4/100/57



Typ:                         795
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia Combi            175/60R14                           A02) bis A10)

                                         175/65R14

                                         185/55R14

                                         185/60R14
e11*93/81*0019*10E   795/800                                               4/100/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000557-A0-104-14b~SK-4-100-57-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K34) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im äußeren Radhaus im Bereich von ca. 100 mm vor und
     50 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf einer Breite von ca. 30 mm an den
     äußeren Kotflügel anzulegen.


Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




RA-000557-A0-104-14b~SK-4-100-57-ET38_42R460.doc